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Kurzbeschreibung:
(Gilt nicht für Unionsbürger und Staatsangehörige von Island, Norwegen, Liechtenstein)
(§ 9 Aufenthaltsgesetz)
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und ersetzt die bisherige unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist insbesondere erforderlich, dass Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und folgende Voraussetzungen erfüllen, die Sie wie folgt nachweisen (Nachweise zusammen mit dem Antragsformular bitte grundsätzlich im Original und in Kopie vorlegen).
Was wird benötigt:
Sicherung des Lebensunterhaltes
Altersversorgung
Berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet.
Wichtige Ausnahmen:
Ausreichender Wohnraum
für Sie und Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.
Sprachkenntnisse/Integrationskurse:
Sie müssen grundsätzlich über ausreichende Kenntnisse in deutscher Sprache und über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen. Dies wird in der Regel nachgewiesen durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs.
Wichtige Ausnahme: Sofern Sie bereits vor dem 01.01.2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis waren, ist grundsätzlich nur erforderlich, dass Sie sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können. In diesen Fällen müssen Sie auch keine Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung anchweisen.
Gebühren:
Die Gebühr für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach § 9 Aufenthaltsgesetz beträgt bis zu 250 €.
Informationen:
Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.
Die Zuständigkeit bei der Sachgearbeitung richtet sich nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens:
A - D wird vorübergehend von den Bereichen E-Z mit übernommen
E - K Frau Allendörfer
L - R Frau Bernhardt
S - Z Frau Aust
Relocation Frau Raab / Frau Allendörfer
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
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| Allendörfer, Monika | 3-259 | 06172-999-4912 | 06172-999-9834 | |
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Bernhardt, Nadine
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3-257 | 06172-999-4913 | 06172-999-9834 | |
| Raab, Kerstin | 3-263 | 06172-999-4915 | 06172-999-9834 | |
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Aust, Simone
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3-255 | 06172-999-4914 | 06172-999-9834 |
Hochtaunuskreis
Der Landrat
Ludwig-Erhard-Anlage 3
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Öffnungszeiten der
Ausländerbehörde:
Montag
07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag
Nur nach Vereinbarung
Mittwoch
07:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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