Nachträgliche Befristung der Wirkung von Ausweisung und Abschiebung
Kurzinformation:
Ein Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, darf nicht erneut in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ihm wird auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs weder Visum, Aufenthaltserlaubnis noch Niederlassungserlaubnis erteilt.
Diese Wirkungen werden in der Regel auf Antrag befristet. Diese Frist beginnt mit der Ausreise.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Ansprechpartner des Ausländeramtes.
Gebühren bzw. Kosten:
30,00 €
Informationen:
Dienststellen und Öffnungszeiten
AusländerbehördeAnschrift
Hochtaunuskreis
Der Landrat
Ludwig-Erhard-Anlage 3
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Sprechzeiten der Ausländerbehörde:
Montag
7.30 - 11.30 Uhr
Dienstag
nur nach Vereinbarung
Mittwoch
7.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag
13.30 - 16.00 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung






