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Nachträgliche Befristung der Wirkung von Ausweisung und Abschiebung

Kurzinformation: 

 

Ein Ausländer, der ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben worden ist, darf nicht erneut in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ihm wird auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs weder Visum, Aufenthaltserlaubnis noch Niederlassungserlaubnis erteilt.

Diese Wirkungen werden in der Regel auf Antrag befristet. Diese Frist beginnt mit der Ausreise.

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Ansprechpartner des Ausländeramtes.

 

 

Gebühren bzw. Kosten:

 

30,00 €

 

 

Informationen:

Dienststellen und Öffnungszeiten

Ausländerbehörde

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9834

Anschrift

Hochtaunuskreis
Der Landrat

Ludwig-Erhard-Anlage 3

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Sprechzeiten der Ausländerbehörde:

 

Montag

7.30 - 11.30 Uhr

 

Dienstag

nur nach Vereinbarung

 

Mittwoch

7.30 - 11.30 Uhr

 

Donnerstag

13.30 - 16.00 Uhr

 

Freitag

nur nach Vereinbarung