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Namensänderung

Kurzbeschreibung:

 

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist für deutsche Staatsangehörige aus wichtigem Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes möglich und wenn das bürgerliche Recht (das Standesamt) keine Möglichkeit zur Abhilfe vorsieht. Für Kinder muss eine Namensänderung für das Kindeswohl erforderlich sein.

 

 

Was wird benötigt?

  • Antragsformular (kann telefonisch angefordert werden)
  • Ausführlichen Begründung mit entsprechenden Nachweisen
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch und vom Familienbuch
  • Führungszeugnis
  • Pass- oder Ausweiskopie
  • Melderegisterauskunft

 

 

 

Gebühren bzw. Kosten:

 

Die Gebühr beträgt 200 €. 

 

 

 

Informationen:

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Klebow, Stefan 3-253 06172-999-4930 06172-999-9834 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Personenstandswesen

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61352 Bad Homburg