Verpflichtungserklärung für Besucher
Kurzbeschreibung:
Für die Erteilung eines Visums an Staatsangehörige aus bestimmten Staaten wird von den deutschen Auslandsvertretungen eine sog. selbstschuldnerische Bürgschafts-und Verpflichtungserklärung verlangt. In dieser verpflichtet sich der Gastgeber für den Lebensunterhalt, die Versorgung mit Wohnraum, Krankheitskosten und die Erstattung aller öffentlichen Mittel des Gastes aufzukommen.

Die Verpflichtungserklärung ist gebührenpflichtig und wird grundsätzlich sofort ausgefertigt und ausgehändigt. Sie ist im Original an den ausländischen Gast zu senden. Sie kann in einem Einreiseverfahren, das bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung von der einreisewilligen visumpflichtigen Person zu betreiben ist, in der Regel bis zu sechs Monate nach Abgabe der Verpflichtungserklärung verwendet werden. Die Dauer der Anerkennung der Verpflichtungserklärung hängt jedoch von der jeweiligen deutschen Auslandvertretung ab.
Was wird benötigt:
Die Unterlagen, die zusätzlich zu einem Mitevertrag/Grundbuchauszug für die Entgegennahme und Bonitätsprüfung für einen beabsichtigten Daueraufenthalt mitzubringen sind, entnehmen Sie bitte dem Vordruck "Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung", der vor Ausstellung einer Verpflichtungserklärung ausgefüllt werden muss. Auf die möglichen finanziellen Folgen und Risiken einer Verpflichtungserklärung weist Sie eine schriftliche Belehrung hin, die ebenfalls im Rahmen der Antragsbearbeitung von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben werden muss.
Gebühren bzw. Kosten:
Die Verpflichtungserklärung kostet 25 Euro (12,50 für Minderjährige)
Information:
Zuständig für die Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung für Besuche bis zu 3 Monaten ist der BürgerInfoService (BIS) im Haus 3.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Öffnungszeiten der
Ausländerbehörde:
Montag
07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag
Nur nach Vereinbarung
Mittwoch
07:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag
13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
Nur nach Vereinbarung






