Visumverlängerung
Kurzbeschreibung:
Es ist unbedingt zu beachten, dass Visa zu Besuchszwecken grundsätzlich nicht verlängert werden dürfen. Eine Verlängerung ist ausnahmsweise und nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Was wird benötigt?
- Verlängerungsantrag
- Nationalpass mit dem gültigen Visum
- 2 Biometrische Passfotos
- Schriftliche Begründung für den Verlängerungsantrag
- Sonstige Nachweise wie ärztliche Atteste, Tickets, Buchungsbestätigungen u.ä.
- Ggf. Bürgschaftserklärung
Gebühr:
Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 60,- €
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
|
Volk, Annette
Stellv. Fachbereichsleiterin |
3-265 | 06172-999-4910 | 06172-999-9834 |
Dienststellen und Öffnungszeiten
AusländerbehördeAnschrift
Hochtaunuskreis
Der Landrat
Ludwig-Erhard-Anlage 3
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Öffnungszeiten der
Ausländerbehörde:
Montag
07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag
Nur nach Vereinbarung
Mittwoch
07:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag
13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
Nur nach Vereinbarung






