Zurück auf die Startseite  Einen Newsletter abonnieren.  Diese Seite ausdrucken.   Kontakt aufnehmen.  Schrift verkleinern Schrift vergrößern

Umstellung Führerschein

 

Kurzbeschreibung:

 

Inhaber eines "alten" Führerscheins (grau oder rosa) können diesen in einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Die neuen Klassen ergeben sich aus der Anlage 3 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

 

 

Zur Umstellung Ihres Führerscheins benötigen Sie bei Antragstellung:

 

1.      Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)

 

2.      Ihren Führerschein

 

3.      Ein aktuelles biometrisches Passfoto

 

4.      Wenn Ihr Führerschein nicht im Hochtaunuskreis ausgestellt wurde, benötigen   Sie noch eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde

 

Die Umschreibung der Klasse 2 sowie die Erteilung der Klasse CE79 (= Zugfahrzeug 7,5 t, Gesamtzugfahrzeug mit höchstens 3 Achsen übersteigt die 12 t) ist ab dem 50. Lebensjahr nur möglich bei Vorlage von zusätzlich:

 

  • Einem augenärztlichen Gutachten nach Anlage 6 FeV 
  • Einem ärztlichen Gutachten nach Anlage 5 Nr. 1 FeV

 

Die entsprechenden Formulare sind über die jeweiligen Ärzte zu erhalten; die Fahrerlaubnisbehörde hat keine Untersuchungsformulare im Bestand.

 

Wenn Sie die Erteilung der neuen Klasse T (Zugmaschinen mit max. 60 km/h Höchstgeschwindigkeit) beantragen, müssen Sie ferner noch vorlegen:

 

  • Eine Bescheinigung über eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft o. ä.

 

 

Gebühren:  24,00 €

 

 

Informationen:

 

Den Antrag auf Umtausch können Sie auch über Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung stellen; eine Vorsprache beim Landratsamt erübrigt sich dann.

 

Ausnahme:

 

Bad Homburg, Steinbach, Glashütten und Grävenwiesbach:


Bürger/innen aus diesen Orten stellen den Antrag beim BürgerInfoService (BIS) des Hochtaunuskreises.

 

 

Stadt Friedrichsdorf

 

Stadt Königstein

 

Stadt Kronberg

 

Stadt Neu-Anspach

 

Stadt Oberursel

 

Gemeinde Schmitten

 

Stadt Usingen

 

Gemeinde Wehrheim

 

Gemeinde Weilrod

 
pdf .gif Umstellung
pdf .gif Umstellung Kl. 2
pdf .gif Beiblatt Umstellung Klasse 3
pdf .gif Schlüsselzahlentabelle
pdf .gif Tabelle Umstellung alt-neu

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fahrerlaubnisbehörde

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9810

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Landrat -

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe