Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Kurzbeschreibung:
Das Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt werden (ehemalige Stilllegung).
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschild/er
- Verbleibserklärung (= Erklärung, ob das Fahrzeug wieder in Betrieb genommen werden soll oder ins Ausland verbracht werden soll oder sich bereits im Ausland befindet oder als Oldtimerfahrzeug weiter verwendet werden soll) Die Verbleibserklärung ist bei der Zulassungsbehörde zu erhalten oder steht als download zur Verfügung. Die Verbleibserklärung enthält außerdem die Erklärung, ob das Kennzeichen reserviert werden soll oder nicht.
- Verwertungsnachweis von einer anerkannten Annahmestelle für Altautos oder einem anerkannten Verwertungsbetrieb sofern das Fahrzeug verschrottet werden soll.
Information:
Beachten Sie bitte, dass bei einer Außerbetriebsetzung das dem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen nicht automatisch reserviert bleibt.
Sie können dieses aber bei der Außerbetriebsetzung auf Wunsch reservieren lassen, allerdings nur für einen Zeitraum von 12 Monaten. Diesen Zeitraum können Sie jeweils um 6 Monate verlängern.
Wird bei der Außerbetriebsetzung keine Reservierung vorgenommen oder ist diese Reservierung bzw. eine spätere Verlängerung dieser Reservierung abgelaufen, so wird das Kennzeichen frei und kann anderweitig vergeben werden.
Gebühren:
- wenn die Fahrzeugakte hier geführt wird *: 5,90 €
- wenn die Fahrzeugakte in einer anderen Zulassungsbehörde geführt wird *: 11,00 €
* Sind HG-Kennzeichen mit Kennzeichenmitnahme in einen anderen Zulassungsbezirk umgeschrieben, so wird die Fahrzeugakte nicht mehr im Hochtaunuskreis sondern in einer anderen Zulassungsbehörde geführt.
Sind Kennzeichen, die keine HG-Kennzeichen sind, mit Kennzeichenmitnahme in den Hochtaunuskreis umgeschrieben, so werden die Fahrzeugakten hier im Hochtaunuskreis geführt.
- mit Kennzeichenreservierung zusätzlich: 2,60 €
- mit Verwertungsnachweis zusätzlich: 5,10 €
Gebühren können in bar oder per EC-Karte entrichtet werden.
|
|
Verbleibserklärung |
Dienststellen und Öffnungszeiten
KFZ-Zulassungsstelle Bad HomburgAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: 06081-2031-
Anschrift
KFZ-Zulassungsstelle Usingen
Obergasse 23
61250 Usingen






