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Kurzzeitkennzeichen

Kurzbeschreibung:

 

Kurzzeitkennzeichen werden für die Dauer von maximal 5 Tagen ausgegeben. Ihre Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Ebenso kann bei der Zuteilung keine Vordatierung erfolgen, d. h., sie sind ab dem Tag gültig, an dem sie ausgegeben werden.

Sie dürfen nur für Überführungs-, Probe- oder Prüfungsfahrten (TÜV) und nur für ein und dasselbe Fahrzeug genutzt werden. Sie sind nur für den Eigengebrauch und nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. 

 

Vorzulegende Unterlagen: 

  1. Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
     
  2. gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder gültiger Personalausweisersatz;
    ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate), sofern nicht die vollständige Anschrift im Ausweisdokument enthalten ist;
     
  3. Im Vertretungsfall eine Vollmacht (siehe unter Formulare); sowie vom Bevollmächtigten Original und vom Vollmachtgeber eine Kopie des Ausweisdokuments (siehe Nr. 2), aus der die Gültigkeit hervorgeht. Beim elektronischen Personalausweis sollen auf der Kopie nicht benötigte Angaben (Zugangsnummer) geschwärzt werden 

Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution: 

  • Siehe „Zulassung auf eine Firma/Institution“ 

 

Gebühren: 10,50 €

 

Gebühren können in bar oder per EC-Karte entrichtet werden. 

 

Hinweis:

Wird mehr als ein Kurzzeitkennzeichen für eine Person beantragt, so kann bei der Zuteilung eine Bedarfsprüfung durchgeführt werden. Für diesen Fall sollten entsprechende Unterlagen, die den Verwendungszweck belegen (z. B. Kaufvertrag, Fahrzeugpapiere, Terminbestätigung usw.), mitgebracht werden.

 
pdf .gif Steuer-Vollmacht
pdf .gif Zulassung auf eine Firma oder Institution

Dienststellen und Öffnungszeiten

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Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9809

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Landrat -

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61352 Bad Homburg v.d. Höhe

KFZ-Zulassungsstelle Usingen

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Anschrift

KFZ-Zulassungsstelle Usingen

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