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Makler, Bauträger, Kapitalanlagenvermittler

Erlaubnis gemäß § 34 c Gewerbe-Ordnung


 

Voraussetzung für die Tätigkeit der Vermittlung von Immobilien, Darlehen, Kapitalanlagen (Finanzdienstleistungen) oder als Bauträger oder Baubetreuer ist der Erwerb einer Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes nach § 34 c Gewerbe-Ordnung.

Juristische Personen, die im Besitzeiner Erlaubnis nach § 34 c Gewerbe-Ordnung sind, haben bei der Bestellung eines weiteren Geschäftsführers/Vorstandsmitglieds bzw. beim Wechsel in der Geschäftsführung oder bei Abberufung eines Geschäftsführer/Vorstandmitglieds die Anzeige über die Änderung unverzüglich einzureichen.

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Honcamp, Holger 2-205 06172-999-4811 06172-999-9825 E-Mail
 
pdf .gif Antragsformular für die Erlaubnis gemäß § 34c GewO
pdf .gif Formular Anzeige nach § 14 bzw § 34c GewO
pdf .gif Anlage - Auszug aus dem Kreditwesengesetz _KWG_
pdf .gif Makler- und Bauträgerverordnung _MaBV_
pdf .gif Auszug aus der Makler- und Bauträgerverodnung _MaBV_
pdf .gif allg Anschreiben zum Antrag gemäß § 34c GewO gültig ab 13 01 2011

Dienststellen und Öffnungszeiten

Ordnungs- und Gewerberecht, Schornsteinfeger

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Telefon: 06172-999-4800

Fax: 06172-999-9825

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