Makler, Bauträger, Kapitalanlagenvermittler
Erlaubnis gemäß § 34 c Gewerbe-Ordnung
Voraussetzung für die Tätigkeit der Vermittlung von Immobilien, Darlehen, Kapitalanlagen (Finanzdienstleistungen) oder als Bauträger oder Baubetreuer ist der Erwerb einer Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes nach § 34 c Gewerbe-Ordnung.
Juristische Personen, die im Besitzeiner Erlaubnis nach § 34 c Gewerbe-Ordnung sind, haben bei der Bestellung eines weiteren Geschäftsführers/Vorstandsmitglieds bzw. beim Wechsel in der Geschäftsführung oder bei Abberufung eines Geschäftsführer/Vorstandmitglieds die Anzeige über die Änderung unverzüglich einzureichen.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Honcamp, Holger | 2-205 | 06172-999-4811 | 06172-999-9825 |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Ordnungs- und Gewerberecht, SchornsteinfegerAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






