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Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich

Häusliche Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz durch die Pflegekasse kann entweder als Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige und Bekannte oder als Pflegesachleistung (Bereitstellen einer Fachkraft) gewährt werden. Es kann aber auch eine Kombination von Pflegegeld- und Pflegesachleistung gewählt werden. Pflegebedürftige haben auch Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen.

 

Sollte kein gesetzlicher Versicherungsanspruch bestehen, kann unter bestimmten Voraussetzungen nach Kapitel 7 SGB XII Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich beantragt werden.

 

Was ist mitzubringen:

 

Antrag kann angefordert werden.

Einkommens- und Vermögensnachweise

Gutachten über die Pflegebedürftigkeit

ggf. Ablehnung der Pflegekasse

Bei Antrag auf Sachleistungen zusätzlich 3 aktuelle Kostenvoranschläge des Pflegedienstes

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Frau Feil 4-207 06172-999-5451 06172-999-9812 E-Mail
Frau Körber
Teamleiterin
4-204 06172-999-5420 06172-999-9812 E-Mail