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Abbruch baulicher Anlagen

Kurzbeschreibung:

 

Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie den Abbruch von Gebäuden und Anlagen benötigen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung.

Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

 

 

Was wird benötigt?

 

Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Bauantrag muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden. Je nach Genehmigungsverfahren und Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Beachten Sie dabei, dass ein Bauantrag u.U. zurückgewiesen werden kann, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind.

 

 

Gebühren bzw. Kosten:

 

Die Gebühren der Baugenehmigung werden nach dem Hess. Verwaltungskostengesetz vom 11. Juli 1972 (GVBl. I S. 235) in der derzeit gültigen Fassung und der Bauaufsichtsgebührensatzung des Hochtaunuskreises vom 04. März 1995 und ggf. die Ausgleichsabgabe gem. Hess. Naturschutzgesetz vom 19. September 1980 (GVBl. I S. 309) in der derzeit gültigen Fassung festgesetzt. 


 

 

Informationen:  

 

Nicht nur die Errichtung, Erweiterung oder Nutzungsänderung von Gebäuden und baulichen Anlagen, auch der Abbruch dieser ist baugenehmigungspflichtig.

 

Hiervon gibt es folgende Ausnahmen, die in Abschnitt IV § 55 Anlage 2 der Hessischen Bauordnung geregelt sind:

  1. bauliche Anlagen, andere Anlagen und Einrichtungen nach Abschnitt 1
  2. Gebäude bis 300 m3 Brutto-Rauminhalt unter dem Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 5,
  3. Gebäude bis 150 m2 Brutto-Grundfläche, die einem land- oder forstwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Betrieb dienen, unter dem Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 5,
  4. Behälter bis 150 cbm Behälterinhalt,
  5. Feuerstätten und ihre Verbindungsstücke,
  6. Transformatoren- und Gasreglerstationen sowie Funkcontainer,
  7. Gerüste

Abbruch

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Abbruch von Gebäuden darf grundsätzlich nur von einer brachenspezifischen Fachfirma ausgeführt werden!

 

 

   

Für die Einreichung eines Abbruchantrages sind grundsätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

 

Schriftverkehr (1-fach)

1.

Antragsformular

2.

Vollmacht nach § 48 Abs. 2 HBO

3.

Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 49 HBO

4.

Berechnungen:

 

a) umbauter Raum

 

b) Abbruchkosten

5.

Abgangserhebungsbogen

 

1. bis 3. Ausfertigung

6.

Beschreibung der geplanten Maßnahme (Erläuterungsbericht)

7.

Liegenschaftsplan mit Kennzeichnung des Objektes

8.

Bestandspläne oder Fotos

ausrufezeichen

 

Insbesondere beim Abbruch von baulichen Anlagen, bei denen mit einer Kontamination von Bauteilen oder Baurestmassen zu rechnen ist, sind entsprechend den Darlegungen zu ehemals vorhandenen gewerblichen Nutzungen detaillierte Aussagen zu machen über die Schadstoffkonzentration (Beprobung) mit sich daraus ergebendem Entsorgungskonzept.

Wenn ein Verdacht auf Boden- oder Grundwasserverunreinigung besteht, werden Untersuchungen des Grundstückes (altlastenverdächtige Fläche) erforderlich. Diese haben durch die Bauherrschaft in Abstimmung mit der zuständigen Bodenschutzbehörde zu erfolgen.

Beachten Sie in einem solchen Fall bitte unsere weiterführenden Informationen unten.

  Hinweis:

Die Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung in der angegebenen Reihenfolge und getrennt nach den jeweiligen Ausfertigungen zu heften, die Unterlagen für den Schriftverkehr sind jeweils 1-fach erforderlich, diese heften Sie bitte separat.

Beachten Sie bitte auch die Vorgaben des Bauvorlagenerlasses (BVErl)

 

 

Ihre zuständige Bodenschutzbehörde:

 

RP logo

 

Regierungspräsidium Darmstadt 
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt

Tel.: 06151 12 0
Fax: 06151 12 6313
E-Mail: Homepage@rpda.hessen.de

 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Friedrichsdorf
Göbel, Rolf 2-253 06172-999-6318 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Glashütten
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Grävenwiesbach
Frau Adolph 2-247 06172-999-6313 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Königstein
Herr Lenhard 2-249 06172-999-6316 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Kronberg
Kienitz, Klaus-Dieter 2-245 06172-999-6312 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Neu-Anspach
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Schmitten
Frau Adolph 2-247 06172-999-6313 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Usingen
Köllner, Antje 2-312 06172-999-2027 06172-999-9824 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Wehrheim
Frau Adolph 2-247 06172-999-6313 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Weilrod
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 --- E-Mail
Bauaufsicht - Fachbereichsleitung
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter
2-252 06172-999-6300 --- E-Mail
Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin
2-244 06172-999-6304 --- E-Mail
 
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Dienststellen und Öffnungszeiten

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Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9825

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

 

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Hessische Bauordnung:

 

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Baunutzungsverordnung:

 

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zur zuständigen Bodenschutzbehörde:

 

RP

 

Anschrift:

Regierungspräsidium Darmstadt 
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt

Tel.: 06151 12 0
Fax: 06151 12 6313
E-Mail: Homepage@rpda.hessen.de

 

 

 

Ingenieurkammer Hessen:

 

 

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Architektenkammer Hessen:

 

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Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V.:

 

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zum Arbeitsschutz:

 

sozialnetz2

 

 

 

Hessisches Statistisches Landesamt:

 

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Unter dem Punkt "Informationen" auf dieser Seite finden Sie Ihre individuellen Ansprechpartner der Bauaufsicht für die einzelnen Städte- und Gemeindebezirke.

 

 

Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

 

 

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