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Akteneinsicht (Baugenehmigung)

 

 

Kurzbeschreibung:

 

Grundstückseigentümer dürfen die Akten (Baugenehmigungen, Bauvorbescheide) , die über ihr Grundstück bei der Bauaufsichtsbehörde geführt werden, einsehen (Akteneinsicht). Auch als Eigentümer eines Grundstücks, auf dessen Nachbargrundstück ein Bauvorhaben geplant ist oder ausgeführt wird, haben Sie das Recht auf Einsicht in die Baugenehmigungsunterlagen. Unter dem Punkt "Informationen" finden Sie Ihre individuellen Ansprechpartner für die einzelnen Städte- und Gemeindebezirke.
Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

 

 

Was wird benötigt?

 

Der Nachweis der Berechtigung (Eigentümernachweis) muss vorgelegt werden.

 

 

Gebühren bzw. Kosten:

 

Die Gebühren werden nach dem Hess. Verwaltungskostengesetz vom 11. Juli 1972 (GVBl. I S. 235) in der derzeit gültigen Fassung und der Bauaufsichtsgebührensatzung des Hochtaunuskreises vom 04. März 1995 festgesetzt. 

 

 

Informationen:

 

Der "Bauaufsicht-Service" ist der verwaltungstechnische Teilbereich der Bauaufsicht. 

 

Akteneinsicht

Hier werden u.a. folgende Aufgaben wahrgenommen: 

 

- Verwaltung und Archivierung aller Bauaufsichts-Akten

- Annahme sämtlicher bauaufsichtlicher Anträge und Unterlagen

- Ausgabe von Baugenehmigungen und Bescheiden

- Allgemeine Auskünfte (Verwaltungs-, Sachstandsanfragen etc.)

- Gewährung von Akteneinsichten

- Auftragserteilung für Kopien von Baugenehmigungen

 

 

Grundstückseigentümer dürfen die Akten (Baugenehmigungen, Bauvorbescheide) , die über ihr Grundstück bei der Bauaufsichtsbehörde geführt werden, einsehen (Akteneinsicht).

Akten werden grundsätzlich nicht ausgehändigt oder versandt, sondern dürfen regelmäßig nur bei der Bauaufsichtsbehörde eingesehen werden.

Gegen eine Gebühr werden aber Kopien der Baugenehmigung an den Grundstückseigentümer ausgehändigt (Näheres unter "Kopie Baugenehmigung").


Auch als Eigentümer eines Grundstücks, auf dessen Nachbargrundstück ein Bauvorhaben geplant ist oder ausgeführt wird, haben Sie das Recht auf Einsicht in die Baugenehmigungsunterlagen. Der Nachweis der Berechtigung (Eigentümernachweis) muss vorgelegt werden.

Telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen. 

 

 

Nachfolgend finden Sie Ihre individuellen Ansprechpartner  der einzelnen Städte- und Gemeindebezirke:

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Bauaufsicht-Service - Friedrichsdorf
Karim, Enayatullah 2-206 06172-999-1873 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Service - Glashütten
Scheuer, Helmut 2-204 06172-999-1871 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Service - Grävenwiesbach
Karim, Enayatullah 2-206 06172-999-1873 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Service - Königstein
Karim, Enayatullah 2-206 06172-999-1873 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Service - Kronberg
Scheuer, Helmut 2-204 06172-999-1871 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Service - Neu-Anspach
Scheuer, Helmut 2-204 06172-999-1871 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Service - Schmitten
Karim, Enayatullah 2-206 06172-999-1873 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Service - Steinbach
Scheuer, Helmut 2-204 06172-999-1871 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Service - Usingen
Scheuer, Helmut 2-204 06172-999-1871 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Service - Wehrheim
Karim, Enayatullah 2-206 06172-999-1873 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Service - Bereich Weilrod
Karim, Enayatullah 2-206 06172-999-1873 06172-999-9825 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich Bauaufsicht - Verwaltung

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9825

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht - Verwaltung

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

 

Akten alte

 

 

Unter dem Punkt "Informationen" auf dieser Seite finden Sie Ihre individuellen Ansprechpartner der Bauaufsicht für die einzelnen Städte- und Gemeindebezirke.

 

 

Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.