Adoptionsvermittlung
Vorbereitung, Beratung und Unterstützung von und bei Adoptionen
Der Fachdienst Adoption im Jugendamt des Hochtaunuskreises erbringt folgende Leistungen:
- Beratungen zur Entscheidungsfindung für adoptionsinteressierte Ehepaare
- Informationsabende für Adoptivbewerber
- Eignungsüberprüfung der Adoptivbewerber mit Erstellung von Sozialberichten (siehe hierzu "Voraussetzungen für die Adoptionsbewerbung")
- Information und Stellungnahmen für die Vormundschaftsgerichte bei Stiefeltern- und Verwandtenadoptionen
- Unterstützung und Beratung der abgebenden Eltern bei der Entscheidung ihr Kind zur Adoption frei zu geben
- Vermittlung und Durchführung von nationalen Adoptionen (siehe hierzu Adoptionsformen)
- Begleitung während der Adoptionspflege
- Bei Auslandsadoptionen Nachbetreuung sowie Stellungnahmen im Rahmen des Adoptionswirkungsverfahrens
- Unterstützung und Begleitung bei der Herkunftssuche von Adoptierten und abgebenden Eltern sowie weiteren Familienmitgliedern
Gesetzliche Voraussetzungen für die Adoptionsbewerbung
Sowohl Ehepaare als auch Einzelpersonen können ein Kind adoptieren.
Bei der Aufnahme eines Kindes durch ein Ehepaar muss ein Ehegatte mindestens 25 Jahre alt und der andere Ehegatte mindestens 21 Jahre alt sein.
Bei der Aufnahme eines Kindes durch eine Einzelperson muss das 25ste Lebensjahr vollendet sein.
Ein Höchstalter für die Aufnahme eines Adoptivkindes schreibt das Gesetz nicht vor, es herrschen hier in der Praxis nicht ganz einheitliche Bedingungen.
Es wird jedoch darauf geachtet, dass Kinder (besonders Säuglinge) zu Eltern gegeben werden, zu denen ein üblicher Eltern-Kind-Altersabstand besteht.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter empfiehlt einen natürlichen Altersabstand zum Kind von maximal 35 bis 40 Jahren.
Es können auch Eltern, die bereits leibliche Kinder haben, ein Kind adoptieren. Hier darf eine Adoption jedoch nur dann erfolgen, wenn die Interessen sowohl der leiblichen Kinder als auch des angenommenen Kindes durch die neue Familienkonstellation nicht gefährdet werden.
Eine Adoption kann nur über eine anerkannte Vermittlungsstelle erfolgen. Eine anderweitige Vermittlung ist zum Schutz des Kindes untersagt. Diese Vermittlungsstelle sucht ELTERN FÜR EIN BESTIMMTES KIND UND NICHT KINDER FÜR BESTIMMTE ELTERN.
Die Bewerbung um ein Kind ist ein langwieriger Prozess, da die Bewerber von den Mitarbeiter/innen der Vermittlungsstelle eingehend auf ihre Fähigkeit als Adoptiveltern geprüft werden.
Neben dem Alter der Bewerber/innen werden folgende Punkte eingehend geprüft:
- Einkommensverhältnisse
- Wohnverhältnisse
- Berufstätigkeit
- Gesundheit/Behinderung der Bewerber
- Soziales Umfeld
- Familiäre Situation: verheiratet/alleinstehend
- Vorstrafen
- Kinder in der Adoptivfamilie
- Partnerschaftliche Stabilität
- Erziehungsleitende Vorstellungen
- Lebensziele/Lebenszufriedenheit
- Einstellung zur eigenen Person/Selbstwahrnehmung
- Einstellung zur Adoption eines älteren oder behinderten Kindes
Adoptionsformen
Eine Adoption kann in Hinblick auf ihre Offenheit auf unterschiedliche Art und Weise von den Beteiligten gestaltet werden.
Die anonymste Form ist die Inkognito-Adoption, dann folgt die "halboffene" und die "offene" Adoption, bei der sich die abgebenden und annehmenden Eltern persönlich kennen. Rechtlich unterscheiden sich die verschiedenen Formen nicht voneinander.
Halboffene Adoption
Halboffene Adoption bedeutet, dass sich die Adoptiveltern und Herkunftseltern persönlich kennen gelernt haben. Hierzu findet ein Treffen meist in der Adoptionsvermittlungsstelle statt, bei dem sich die Eltern als Personen sehen können. Hier ist nur ein Augenschein und Gespräch miteinander vereinbart. Die abgebenden Eltern erfahren nichts über die Daten der Annehmenden, also nicht deren Namen, Adresse etc. Durch das persönliche Kennenlernen soll einerseits den abgebenden Eltern die Freigabe erleichtert werden, andererseits sollen den Adoptiveltern die leiblichen Eltern ihres Kindes existenter werden. Sie können sich ein Bild von ihnen machen, das sie dann an das Kind weitergeben können. Möglicherweise tauschen Adoptiv- und Herkunftseltern auch Informationen und Fotos oder schreiben sich Briefe, die die Vermittlungsstelle in anonymer Form aushändigt.
Offene Adoption
Offene Adoption bedeutet, dass sich abgebende und annehmende Eltern sowohl persönlich als auch von den Daten (Namen, Adresse etc.) kennen. Offene Adoptionen entwickeln sich natürlich fast zwangsläufig dann, wenn das Kind schon längere Zeit als Pflegekind in der Familie ist und dann von den leiblichen Eltern zu Adoption freigegeben wird. Offene Adoption kann jedoch auch im Rahmen der Adoption eines Säuglings ganz bewusst so vereinbart werden. Der Kontakt zu seiner Herkunftsfamilie bedeutet für das Kind in jeder Alters- und Entwicklungsstufe eine gute Chance der Biographiearbeit und einer positiven Auseinandersetzung mit seinen Wurzeln.
Inkognito - Adoption
Die Inkognito Adoption wird heute kaum noch praktiziert. Hier erfahren die abgebenden Eltern nicht, wer ihr Kind annimmt. Die Adoptionsfreigabe, die ja nicht Blanko erfolgen darf, sondern schon in der Freigabe auf bestimmte annehmende Personen hin erfolgt, benennt diese Personen nicht mit Namen sondern mit einer Nummer auf der Warteliste des Jugendamtes XY. Die annehmenden Eltern kennen die Daten und Geschichte der abgebenden Eltern und die Vorgeschichte des Kindes. Von Adoptiveltern wird heute immer eine Offenheit gegenüber den abgebenden Eltern und damit auch der Annahme eines Kindes vorausgesetzt. Zunächst ist die Vorgabe der abgebenden Eltern hierzu bindend. Diese kann sich aber erfahrungsgemäß im Laufe der Jahre verändern, d.h. eine Inkognito-Adoption erfährt immer mehr Öffnung und Kontakte.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Papouschek, Inge | 4-645 | 06172-999-5743 | 06172-999-9827 | |
| Koch, Ulrike | 4-545 | 06172-999-5742 | 06172-999-9827 |
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen
und
bei PFAD e.V. (Pflegekinder- und Adoptivfamilien Kreisverband Hochtaunus).






