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Beratungsstelle Bad Homburg
Die Beratungsstelle Bad Homburg ist zuständig für Einwohner aus Oberursel, Friedrichsdorf und Steinbach.
Taunusstraße 5
61348 Bad Homburg
Tel.: 06172 / 66 47 91, Fax: 06172 / 66 47 99
E-Mail: ebbadhomburg@hochtaunuskreis.de
Beratungsstelle Königstein
Glashütten, Kronberg und Königstein, Schmitten
Falkensteiner Straße 16
61462 Königstein
Tel.: 06174 / 47 83 oder 75 36, Fax: 06174 / 29 74 33
E-Mail: ebkoenigstein@hochtaunuskreis.de
Beratungsstelle Usingen
Grävenwiesbach, Neu-Anspach, Schmitten, Usingen, Wehrheim und Weilrod
Obergasse 25
61250 Usingen
Tel.: 06081 / 14 468 oder 22 61, Fax: 06081 / 44 52 73
E-Mail: ebusingen@hochtaunuskreis.de
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Einwohner der Stadt Bad Homburg wenden sich an die Beratungsstelle der Stadt,
Schöne Aussicht 22, 61348 Bad Homburg,
Tel. 06172 / 29 109, Fax: 06172 / 29 574.
An die Beratungsstellen können sich wenden:
Eltern:
- wenn sie Fragen zur Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder haben
- wenn es im familiären Zusammenleben zu Spannungen kommt
- wenn sie und die Kinder mit Trennung oder Scheidung belastet sind
- wenn sie als Alleinerziehende besonders beansprucht sind
- wenn sie sich wegen des Verhaltens und Befindens ihrer Kinder Sorgen machen
- wenn körperliche Beschwerden der Kinder ein Zeichen für seelische Belastungen sein können
- wenn sie über sexuelle Übergriffe sprechen möchten
Kinder und Jugendliche:
- können sich selbst anmelden, wenn sie Schwierigkeiten mit sich, den Eltern, mit Freunden,
in der Schule oder am Arbeitsplatz haben
- sie erhalten sofort einen Termin
Alle:
- die beruflich mit Kindern, Jugendlichen und Familien zu tun haben, können fachliche Fragen mit uns besprechen
Anmeldung
Die Anmeldung kann telefonisch, persönlich oder per E-Mail erfolgen. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Gesprächstermin zur Klärung Ihrer Wünsche und Fragen. Den weiteren Verlauf der Beratung sprechen wir mit Ihnen ab. Die Fachkräfte unseres Teams kommen aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Sozialarbeit. Sie sind für die Beratungsarbeit speziell ausgebildet.
Wir unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung ist freiwillig und kostenlos.
Mitwirkung der Jugendhilfe in familiengerichtlichen Verfahren
Wenn beim Familiengericht Anträge zur Klärung von Sorgerecht, Umgangsrecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht eingereicht werden, übernehmen wir die Mitwirkung durch die Jugendhilfe (§50 SGB VIII). Zur Sicherung der Vertraulichkeit trennen wir diese Mitwirkung personell von der sonstigen Beratung.
Ansprechpartner:
Siegmund Richter
Leiter der Beratungsstellen im Hochtaunuskreis
Taunusstraße 5
61348 Bad Homburg v.d.H.
Tel.: 06172 664794
Fax: 06172 664799
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Weiterführende Information zu Erziehungsberatung:
(auch zum Auffinden aller Erziehungsberatungsstellen in Deutschland)
Beratung im Internet, getrennt für Eltern und Jugendliche: