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Kurzbeschreibung:
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist für deutsche Staatsangehörige aus wichtigem Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes möglich und wenn das bürgerliche Recht (das Standesamt) keine Möglichkeit zur Abhilfe vorsieht. Für Kinder muss eine Namensänderung für das Kindeswohl erforderlich sein.
Was wird benötigt?
Gebühren bzw. Kosten:
Die Gebühr beträgt 200 €.
Informationen:
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Klebow, Stefan | 3-253 | 06172-999-4930 | 06172-999-9834 |
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ausländerbehörde
Ludwig-Erhard-Anlage 3
61352 Bad Homburg