Umstellung Führerschein
Kurzbeschreibung:
Inhaber eines "alten" Führerscheins (grau oder rosa) können diesen in einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Die neuen Klassen ergeben sich aus der Anlage 3 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Zur Umstellung Ihres Führerscheins benötigen Sie bei Antragstellung:
1. Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
2. Ihren Führerschein
3. Ein aktuelles biometrisches Passfoto
4. Wenn Ihr Führerschein nicht im Hochtaunuskreis ausgestellt wurde, benötigen Sie noch eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde
Die Umschreibung der Klasse 2 sowie die Erteilung der Klasse CE79 (= Zugfahrzeug 7,5 t, Gesamtzugfahrzeug mit höchstens 3 Achsen übersteigt die 12 t) ist ab dem 50. Lebensjahr nur möglich bei Vorlage von zusätzlich:
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Einem augenärztlichen Gutachten nach Anlage 6 FeV
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Einem ärztlichen Gutachten nach Anlage 5 Nr. 1 FeV
Die entsprechenden Formulare sind über die jeweiligen Ärzte zu erhalten; die Fahrerlaubnisbehörde hat keine Untersuchungsformulare im Bestand.
Wenn Sie die Erteilung der neuen Klasse T (Zugmaschinen mit max. 60 km/h Höchstgeschwindigkeit) beantragen, müssen Sie ferner noch vorlegen:
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Eine Bescheinigung über eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft o. ä.
Gebühren: 24,00 €
Informationen:
Den Antrag auf Umtausch können Sie auch über Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung stellen; eine Vorsprache beim Landratsamt erübrigt sich dann.
Ausnahme:
Bad Homburg, Steinbach, Glashütten und Grävenwiesbach:
Bürger/innen aus diesen Orten stellen den Antrag beim BürgerInfoService (BIS) des Hochtaunuskreises.
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Umstellung |
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Umstellung Kl. 2 |
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Beiblatt Umstellung Klasse 3 |
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Schlüsselzahlentabelle |
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Tabelle Umstellung alt-neu |
Dienststellen und Öffnungszeiten
FahrerlaubnisbehördeAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






