FB 50.30 Leitstelle Asyl und Unterkünfte
Im Fachbereich werden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und einmalige Beihilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erbracht.
Hinzu kommen ambulante Hilfen bei Pflegebedürftigkeit.
Es werden Anträge auf Befreiung von den Rundfunkgebühren bearbeitet, sofern nicht durch einen anderen Fachbereich bereits eine sozialhilferechtliche Betreuung erfolgt.
Im Rahmen der Jugendhilfe werden finanzielle Hilfen für Kindergartengebühren/Tagespflege für den o.g. Personenkreis geleistet.
Die Leistungen sind stets einkommens- und überwiegend auch vermögensabhängig.
Im Rahmen eines ganzheitlichen Hilfemanagements ist ein Hilfemanager für alle Leistungen gleichermaßen zuständig.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
|
Birkenfeld, Jutta
Fachbereichsleiterin |
3-359 | 06172-999-5300 | --- | |
| Hilfeempfänger in Privatwohnungen | ||||
| Eisenbarth, Klaus | 3-363 | 06172-999-5311 | --- | |
| Hilfeempfänger in Gemeinschaftsunterkünften | ||||
| Wienhold, Astrid | 3-363 | 06172-999-5314 | --- | |





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