Arbeitserprobung (betriebliche Trainingsmaßnahme)
Vor Abschluss eines Arbeitsvertrages arbeitet der Bewerber in einem Unternehmen/Betrieb mit
Die Vermittlungsaussichten sollen verbessert werden.
Die Eignung des Bewerbers für die zu besetzende Stelle wird im Vorfeld abgeklärt.
Notwendige beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten können vermittelt werden.
Zweck
Einmündung in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Wichtig ist
Das Job-Center des Hochtaunuskreises muss einer betrieblichen Praxiserprobung VORHER zugestimmt haben.
Weitere Informationen
Während einer betrieblichen Praxiserprobung besteht kein Lohnanspruch, vielmehr hat der Teilnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitslosengeldes II. Die Unfallversicherung muss durch den Betrieb sichergestellt werden - der Hochtaunuskreis haftet NICHT für Personen- und Sachschäden.





Arbeitserprobung (betriebliche Trainingsmaßnahme) 
