Lohnkostenzuschüsse
Wenn der Arbeitslose in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungs-verhältnis übernommen wird, können unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkostenzuschüsse gezahlt werden.
Voraussetzungen
- Der Bewerber hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
- Der Bewerber hat seinen Wohnsitz im Hochtaunuskreis.
- Es wird ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (Vollzeit oder Teilzeit) mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten begründet.
- Die allgemeinen arbeits-, steuer- und versicherungsrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten.
- Es wird ein tariflicher oder ortsüblicher Lohn gezahlt
Dauer/Höhe
- Die Lohnkostenzuschüsse werden in der Regel für 6 Monate gewährt.
- Die Höhe der Zuschüsse wird individuell festgelegt.
Wichtig
Die Lohnkostenzuschüsse müssen vor Abschluss des Arbeitsvertrages und
vor Arbeitsbeginn beim Job-Center des Hochtaunuskreises beantragt werden.





Lohnkostenzuschüsse 
