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Lohnkostenzuschüsse

Wenn der Arbeitslose in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungs-verhältnis übernommen wird, können unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkostenzuschüsse gezahlt werden.

 

 

Voraussetzungen

  • Der Bewerber hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
  • Der Bewerber hat seinen Wohnsitz im Hochtaunuskreis.
  • Es wird ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (Vollzeit oder Teilzeit) mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten begründet.
  • Die allgemeinen arbeits-, steuer- und versicherungsrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten.
  • Es wird ein tariflicher oder ortsüblicher Lohn gezahlt

 

Dauer/Höhe

  • Die Lohnkostenzuschüsse werden in der Regel für 6 Monate gewährt.
  • Die Höhe der Zuschüsse wird individuell festgelegt.

 

Wichtig

Die Lohnkostenzuschüsse müssen vor Abschluss des Arbeitsvertrages und
vor Arbeitsbeginn beim Job-Center des Hochtaunuskreises beantragt werden.