Aufgabenspektrum
Die Leitstelle Rehabilitation integriert Menschen mit Behinderungen und Rehabilitanden im Hochtaunuskreis in Arbeit.
Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht, individuelle Lösungen für Betroffene mit Behinderungen, die einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft im Rahmen des Arbeitslosengeldes II zugeordnet sind, zu finden.
Wir wenden uns mit ebenso großer Aufmerksamkeit engagierten Arbeitgebern zu, die daran interessiert sind, gemeinsam mit uns eine maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln.
Unser umfassendes Leistungsangebot richtet sich aus auf die Entwicklung von Hilfekonzepte und Förderprogrammen. Im Einzelfall ist eine Bildungs- und Qualifizierungsplanung möglich. Damit wird eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt und eine schnellstmögliche Beendigung der Arbeitslosigkeit des betroffenen Personenkreises erreicht.
Unser umfangreiches Netzwerk mit Trägern der beruflichen Rehabilitation ermöglicht dem Hochtaunuskreis den Zugriff auf erfolgreiche Integrationsstrukturen.
Ausgangslage
Die Ersteingliederung der beruflichen Rehabilitation liegt in der Zuständigkeit der BA.
Die berufliche Wiedereingliederung ist den optierenden Kommunen zugeordnet. Hierzu gehören insbesondere die Unterstützung bei der Beratung und Vermittlung, Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten und Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung und der beruflichen Weiterbildung, sowie Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber.
Zielsetzung der Leitstelle Rehabilitation
Integration von Behinderten bzw. schwer behinderten Menschen sowie Rehabilitanden in das Arbeits- und Berufsleben schnellstmöglich und nachhaltig für den Hochtaunuskreis zu erreichen.
Jede erfolgreiche Integration bedeutet weniger Kosten für den Hochtaunuskreis!
Durch die Implementierung der Leitstelle Rehabilitation entfallen aufwendige Wege und Suchprozesse für den behinderten Hilfeempfänger. Dieses trägt dem Gedanken "alle Leistungen aus einer Hand" Rechnung. Damit stellt der Hochtaunuskreis die umfassende Beratung und Förderung nach den vorgegebenen Standards des SGB IX und SGB II bzgl. der Teilhabe am Arbeitsleben sicher!
Aufgaben
Im Einzelnen wird
- der behinderte Mensch gemeinschaftlich mit dem FB Hilfemanagement
- individuell unter Berücksichtigung seiner Lebenssituation und seiner behinderungsbedingten Fähigkeiten beraten.
- im Bedarfsfall behindertengerecht gefördert.
- auch nach der Integration in ein Arbeitsverhältnis noch nachgehend betreut.
- für den Arbeitgeber gemeinschaftlich mit dem FB Arbeitsförderung
- eine Planung vorgenommen, welche besonderen finanziellen Zuschüsse (EGZ-SB) bei Einstellung des behinderten Menschen möglich sind
- eine detaillierte Information vorgenommen bzgl. der Vorteile einer Gleichstellung und Mehrfachanrechnung.
Zielgruppe
Zielgruppe der Leitstelle Rehabilitation sind alle "erwachsenen" erwerbsfähigen behinderten bzw. schwer behinderten Hilfeempfänger, sowie Rehabilitanden und diejenigen, denen eine Behinderung droht, die dem Rechtskreis des Sozialgesetzbuch II (SGB II) zuzuordnen sind.
Identifizierung "REHA-Fall"
- Abgänger aus Förderschulen, Sonderschulen, Schule für Lernhilfe, Schule für Kranke und Körperbehinderte, Sprachheilschulen, Schule für Gehörlose
- Abbruch der Ausbildung aus "gesundheitlichen Gründen"
- Ausbildung in einer REHA-Einrichtung, Berufsbildungswerk
- Vorsprache nach Maßnahmen der medizinischen REHA, längerer stationärer Unterbringung oder Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsaufgabe aus "gesundheitlichen Gründen"
- Umschulung in einer besonderen Einrichtung, Berufsförderungswerk
- Feststellungsbescheide vom Versorgungsamt (ab Grad der Behinderung 50 wird Schwerbehindertenausweis ausgestellt)
Leistungsangebot Hochtaunuskreis
Das umfassende Leistungsangebot, welches der Hochtaunuskreis vorhält - Alleinige Zuständigkeit durch den FB Arbeitsförderung - zur Arbeitsvermittlung in den 1. und 2. Arbeitsmarkt, sowie die breite Angebotspalette Bildungs- und Qualifizierungskurse gelten unter der besonderen Berücksichtigung des Leistungsvermögens und Art und Schwere der Behinderung auch für Behinderte bzw. schwer behinderte Klienten!
NETZWERK Leitstelle Rehabilitation
Im Rahmen eines aufeinander abgestimmten Netzwerkes werden sämtliche Strukturen für eine erfolgreiche Integration behinderter Menschen im Hochtaunuskreis vorgehalten.
Die hier aufgeführten Leistungsangebote im Rahmen des "NETZWERK" sind aufeinander abgestimmt.
Zunächst ist es in der Regel erforderlich, eine Begutachtung des Klienten im Berufsförderungswerk durchführen zu lassen. Dieses Ergebnis der Begutachtung - die aufgrund einer Zielfragestellung - erfolgt, stellt die Grundlage für die weiteren Integrationsbemühungen dar.
Wenn z.B. das Ergebnis der Begutachtung eine Auffrischung der Kenntnisse durch die Teilnahme an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme ist, um den Klienten anschließend erfolgreich vermitteln zu können, erfolgt die Einschaltung der Starthilfe ODER des Berufsförderungswerk zur Teilnahme an einer Vorbereitungsmaßnahme ODER Integrationsmaßnahme, um die erwerbsfähigen behinderten Hilfeempfänger wieder "Fit für den Arbeitsmarkt" zu machen.
Sollte das Ergebnis der Begutachtung ergeben, dass die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie das Leistungsvermögen des Klienten für eine erfolgreiche Vermittlung in Arbeit ausreichen, aber eine intensive Beratung und Unterstützung bei der Vermittlung in Arbeit erforderlich ist, erfolgt die Einschaltung des Integrationsfachdienstes.
Für besonders betroffene schwer behinderte Hilfeempfänger - gehörlose bzw. schwer hörige Personen - wurde in Zusammenarbeit mit dem Berufsförderungswerk eine besondere Integrationsmaßnahme implementiert mit dem Ziel, diese Personen passgenau in das Arbeits- und Berufsleben zu integrieren.
Das Netzwerk befindet sich weiterhin im Aufbau und wird je nach Bedarf, bzw. sich ergebenden Erkenntnissen zu erforderlichen Anpassungen (z. B. für den besonderen Personenkreis von Blinden, stark Sehbehinderten), erweitert.
Im Einzelnen gehören derzeit zum "NETZWERK" folgende Träger und Einrichtungen, die eine langjährige Kompetenz im Bereich der Beratung, Betreuung und Integration Behinderter, schwer behinderter Menschen und Rehabilitanden aufweisen.
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Träger |
Angebot |
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Berufsföderungswerk Frankfurt am Main |
Reha-Assessment/Chancenprofiling für behinderte und schwerbehinderte erwerbsfähige Leistungsempfänger Dauer: 1 - 5 Tage Rechtsgrundlage: § 32 SGB III
Betriebliche Integrationsmaßnahme "Fit für den Arbeitsmarkt" durch Training mit betrieblichen Phasen für behinderte schwerbehinderte erwerbsfähige Leistungsempfänger Dauer: 6 Monate Rechtsgrundlage: § 100 Nr. 4 SGB III
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Starthilfe Hochtaunus |
Vorbereitungsmaßnahme/Eignungsfeststellung "Fit für den Arbeitsmarkt" mit Praxisanteil und Kompetenzfeststellung Dauer: 6 Monate Rechtsgrundlage: § 100 Nr. 4 SGB III
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SALO & Partner |
KICK-Maßnahme zur Reintegration von Rehabilitanden und Schwerbehinderten in den ersten Arbeitsmarkt Dauer: 8 ½ Monate Rechtsgrundlage: § 100 Nr. 4 SGB III
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Integrationsfachdienst |
Assistierte Vermittlung für behinderte und schwerbehinderte erwerbsfähige Leistungsempfänger · Standortbestimung (Fähigkeitsprofil) · Optimierung der Bewerbungsunterlagen · Unterstützung bei der Arbeitsuche Begleitung und Beratung Dauer: 6 Monate Rechtsgrundlage: §§ 109 ff SGB IX
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Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
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Beinze, Bärbel
Stellv. Fachbereichsleiterin/Rehaberaterin |
3-221 | 06172-999-8210 | 06172-999-9812 | |
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Schultz, Gabriele
Integrationsmanagerin |
3-223 | 06172-999-8213 | 06172-999-9812 | |
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Kühmichel, Heike
Integrationsmanagerin |
3-225 | 06172-999-8212 | 06172-999-9812 | |
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Blecher, Désirée
Integrationsmanagerin |
3-202 | 06172-999-8214 | 06172-999-9812 |





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