Bauaufsicht
Die Bauaufsicht nimmt die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde nach der Hessischen Bauordnung (HBO) wahr und ist somit die Anlaufstelle für Bauwillige im Hochtaunuskreis.
Für Bauvorhaben in den kreisfreien Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.
Die Bauaufsichtsbehörde hat darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass bauliche Anlagen dem öffentlichen Baurecht entsprechen.
Das öffentliche Baurecht regelt die bauliche Nutzung von Grund und Boden. Es entfaltet seine regelnde Wirkung in zwei Richtungen, die sich mit den Begriffen Städtebaurecht und Bauordnungsrecht umschreiben lassen. Das Städtebaurecht ist vorwiegend im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt, während das Bauordnungsrecht in den Bauordnungen der Länder bestimmt ist. Für Hessen ist das Bauordnungsrecht in der Hessischen Bauordnung (HBO) geregelt.
Das deutsche Recht, auch das Baurecht, wird unterteilt in öffentliches und privates Recht, auch Zivilrecht genannt. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass das Privatrecht das Verhältnis der Bürger zueinander regelt, während das öffentliche Recht in erster Linie die Beziehung zwischen Bürger und Staat betrifft.
Das öffentliche Baurecht enthält Normen, die ausschließlich im Interesse und zum Schutz der Allgemeinheit erlassen wurden, somit rein objektiv-rechtlichen Charakter haben, z.B. die Hessische Bauordnung und das Baugesetzbuch.
Privates Baurecht umfasst demgegenüber sämtliche rechtlichen Grundlagen, in denen die rechtlichen Beziehungen zwischen Bürgern untereinander geregelt sind (z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch oder das hessische Nachbarrechtsgesetz).
Für die Einhaltung dieser öffentlichen Vorschriften ist die Bauaufsicht verantwortlich, nicht jedoch für Belange, die das private Baurecht betreffen.
Der Fachbereich Bauaufsicht ist gegliedert in zwei Teilbereiche: die Verwaltungsabteilung (Bauaufsicht-Service) und die Technische Abteilung der Bauaufsicht.
>>> Die Verwaltungsabteilung der Bauaufsicht bietet folgende Service-Leistungen an:
- Eingangsstelle sämtlicher bauaufsichtlicher Anträge und Unterlagen
- Ausgabe von Formularen und Vordrucken
- Ausgabestelle aller bauaufsichtlichen Genehmigungen und Bescheide
- Sachstandsanfragen und allgemeine Ausküfte
>>> Die Technische Abteilung der Bauaufsicht ist zuständig für:
• Bauaufsichtliche Anträge und Verfahren:
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Abweichungs-, Befreiungsanträge
- Nutzungsänderungen (genehmigungspflichtige)
- Verlängerungen von Baugenehmigungen & Vorbescheiden
- Werbeanlagen (genehmigungspflichtige)
- Widersprüche gegen bauaufsichtliche Bescheide
• Baukontrolle:
- Nachbarbeschwerden (baurechtliche)
- Ordnungswidrigkeitsverfahren (Baurecht)
• Führung des Baulastenverzeichnisses:
• Untere Immissionsschutzbehörde
Dienststellen
Fachbereich Bauaufsicht - Verwaltung
Telefon: 06172-999-0
Fax: 06172-999-9825
Fachbereich Bauaufsicht - Technik
Telefon: 06172-999-0
Fax: 06172-999-9825
Für Bauvorhaben in den Städten
und
die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.
Beachten Sie bitte die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Verwaltungsabteilung der Bauaufsicht
und der
Technischen Abteilung der Bauaufsicht!

In der Verwaltungsabteilung der Bauaufsicht können Sie auch außerhalb der Sprechzeiten der Technischen Abteilung:
- Anträge & Unterlagen für die Bauaufsicht abgeben
- Einsicht in bauauf- sichtliche Akten nehmen
- Formulare & Bauauf- sichtsvordrucke abholen
- Kopien von Bau- genehmigungen erhalten
- erteilte Baugeneh- migungen abholen
- Sachstandsanfragen und allgemeine Anfragen stellen






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