Logo

Naturschutz

ND-a-200-1

 


Schon in frühen Hochkulturen (Neolithikum - Bronzezeit), gab es Probleme mit dem Umgang mit der Natur, die gleichzeitig Nahrungspotential und Lebensraum war. Dinge wie Waldrodung für Siedlungen, Waldbeschädigung durch Viebeweidung oder Holznutzung sowie Veränderungen des Wasserhaushaltes waren nicht fremd. So ergab sich sukzessive ein Wandel von Naturlandschaft zur Kulturlandschaft.

 

Dies ging aber auch im Klassischen Altertum nicht harmonisch ab, sondern führte weiterhin zu Überbelastungen des Naturhaushaltes, auf den die Funktionsfähigkeit einer Kulturlandschaft durchweg angewiesen ist. Es gab Erosione im Mittelmeergebiet, ein Zurückdrängen submediterraner Trockenwälder wegen Ackerbau, Viehweidenutzung, Siedlungen und nicht zuletzt auch Energieversorgung). Das Zurückdrängen nemoraler Laubwälder in West- und Mitteleuropa durch Kelten und Römer fand auch im Taunus statt.

 

Beobachtet werden konnte die Ausbreitung mediterraner Pflanzen nach Mitteleuropa, sozusagen ein früher Schub Neophyten.


Im Mittelalter erfolgte ein Zurückdrängen der Wälder auf ca. ¼ der Fläche, es gab einen stark anwachsenden Holzbedarf (Burgenbau, Schiffbau, Städtebau, Energie) Die Landwirtschaft wurde durch den eisernen Pflug intensiviert.


Seit man die Natur als erforschbar und erklärbar und damit auch behersch- und kulitivierbar ansah und der Biologe George Louis Leclerc de Buffon 1769 schrieb "Die rohe Natur ist scheußlichund ein Bild des Todes" bzw. sein Schweizer Kollege Charles Bonnet "Wie schön ist sie, diese cultivirte Natur! Wie glänzend, wie prachtig geschmückt durch die Wartung des Menschen!",  passte sich der Umgang mit Natur umsomehr diesem Trend an. Aus schon vorher grenzwertiger Nutzung wurde Übernutzung. Moore und Feuchtgebiete wurden z.T. für die Grünlandnutzung kultiviert. Humuszehrung und Bodendegradation erfolgte durch Landwirtschaft.

 

Weitere "Exoten" wurden schon früh importiert wie 1493 Mais und 1565/1586 die Kartoffel, Kürbis, Gehölze z.B. Robinie um 1600, Gingko 1730, Zierpflanzen).

 

Die Frage ist nun berechtigt, wo die Regelungen blieben, nicht der Naturnutzung selbst, aber überzogener Naturnutzung Grenzen zu setzen.

 

Immerhin existierten schon seit dem 9. Jh. Bannwälder (vor allem für die königliche Jagd), seit dem 13. Jh. Waldordnungen und seit dem 14. Jh. Wiederbewaldung durch Ansaat von Bäumen. Im 16. Jh. folgten "Landesherrliche Forstordnungen" (in Hessen z.B. 1532).


ND-b-101Bereits 1692 gab es einen mehrerer Vorläufer zur Eingriffsregelung. Ihre Majestät von Schweden verlangte in den Herrschaftsbereichen Bremen und Verden Baum-Pflanzungen von frisch zu vermählenden Paaren.

 

Duplizität der Ereignisse: Nachdem die amtlichen Stellen, die die Baumpflanz-Regelungen durchzusetzen hatten, nicht etwa flächendeckend einheitliche, sondern verschieden hohe Gebühren einnahmen, mußte schon vor über 300 Jahren per Edikt für Ordnung und Gebührengerechtigkeit gesorgt werden.

 

Der majestätische Hintergedanke war durchaus schlüssig. Wer heiratete, brauchte einen Hausstand, der aus Holz bestand. Also musste Holz nachgepflanzt werden. Ökologie und Ökonomie, kein Gegensatz! Auch der Landgraf Carl zu Hessen Cassel erließ 1724 eine Baumpflanzordnung. Es entbehrt heutzutage keiner gewissen Komik, daß mancher Kritiker die Renaissance des Hochzeitsbaum-Pflanzens (kosten Geld und werfen Laub) grünpolitischen Ursprüngen zuordnete.

1703 ließ Peter I. (russ. Zar 1682-1725) ein erstes Waldschutzrevier anlegen und 1713 prägte Hans Carl von Carlovitz (1645-1714) den Begriff der Nachhaltigkeit. 1722 erläßt Zar Peter I. Regelungen zum Holzeinschlag in Russland. 1776 sorgte Bogd-Chan-ul (Mongolei) für das erste neuzeitliche Schutzgebiet und 1800 etablierte J. M. Bechstein (1757-1822) den Begriff "Vogelschutz".

 

Inzwischen entstand über das Reichsnaturschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das aktuelle Forstrecht und viele internationale Vereinbarungen ein politischer und rechtlicher Rahmen, de eigentlich geeignet sein sollte, Natur nicht überzustrapazieren oder sie besser sogar zu fördern. Im Bundesnaturschutzgesetz heißt es gleich am Beginn

 

Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass


1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,


2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,


3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie


4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft


auf Dauer gesichert sind.

 

 

Im Hochtaunuskreis ist die


Untere Naturschutzbehörde

 

ein Teil des Verwaltungssystems, das den genannten Zielen dienen soll und Ihnen das möglichst unbürokratisch näher bringen will.

 


Für eilige Leser geht es hier direkt zum


Artenschutz, zu

 

Schutzgebieten und zu Naturdenkmalen


und zu


Eingriffen in Natur und Landschaft

 

 

Oft gefragt ist auch das Thema

 

Baumschutz

 

wobei wir Ihnen dort eine Extra-Seite über Bäume, die wenig Platz brauchen, anbieten.

 

 

Siehe auch

 

● Bericht der Bundesregierung zur Lage der Natur (2009)

 

 

Nicht zletzt betreuen wir auch die Vergabe des

 

● Naturschutzpreises

 

den der Hochtaunus jährlich vergibt.

 

 


Dienststellen

Untere Naturschutzbehörde

Ansprechpartner/in

Kluge, Tilman
E-Mail

Telefon: 06172-999-6000


Annussek, Christian
E-Mail

Telefon: 06172-999-6002


Lehmann, Horst
E-Mail

Telefon: 06172-999-6004


Westphal, Sylvia
E-Mail

Telefon: 06172-999-6303


Fax: 06172-999-9825

 

 

Linkbreak3-gruen