Untere Naturschutzbehörde
Der Hochtaunuskreis ist einer der schönsten Landkreise Hessens. Er hat trotz reger Bautätigkeiten nichts von seiner Attraktivität verloren und konnte dabei dynamisch wachsen. Dies ist zum großen Teil auch der behutsam lenkenden Arbeit der Unteren Naturschutzbehörde, der Bauaufsicht ganz allgemein und dem Amt für Umwelt- und Naturschutz zu verdanken - die sich alle nicht als Bauverhinderungsbehörden verstehen, sondern als Serviceeinrichtungen für den Bürger.
Für die Untere Naturschutzbehörde sind Fach- und Verwaltungskenntnisse bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben gleich wichtig. Hierzu gehört die Bearbeitung von Bauanträgen genauso, wie Überwachungsaufgaben oder die Ausweisung von Naturdenkmälern. Schließlich werden Grundlagenarbeiten durchgeführt, was sowohl dem Wirken der Behörde als auch ratsuchenden Bürgern zugute kommt.
Die Arbeit der UNB wird durch einen Naturschutzbeirat unterstützt,
hilfreich auch für Sie sind Verbände wie in der rechten Spalte angeführt.
Insbesondere gehört zu den Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde Verwaltungsarbeit im Bereich
● der Eingriffsregelung (Eingriffe in Natur
und Landschaft)
● des Biotopschutzes
● des Artenschutzes
● der Landschaftspflege
● von Schutzgebieten und -objekten
jeweils einschließlich ggf. erforderlicher Genehmigungsverfahren
Zudem führt die Untere Naturschutzbehörde die vor allem von Gemeinden und anderen eingerichteten
und registriert Flächen mit "amtlich" festgesetzten Eigenschaften (externe Ausgleichsflächen, Öko-Konto-Flächen etc.) im System
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