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Landschaftspflege

Immer weider wird auch uns die Frage gestellt, ob es nicht besser wäre, Landschaft sich so entwickeln zu lassen, wie sie es gerade will. Da diese Landschaft jedoch selbst dort, wo man es gar nicht vermuten mag, eine Kulturlandschaft ist, deren Entwicklung wir im Groben unter Naturschutz umrissen haben, muß man regulierend bei der Entwicklung oder Erhaltung helfen.

 

Beispiele:

 

Als man Kopfweiden schnitt, weil man die Reiser für Korbmacherei brauche, ließ man die Reiser nur so lange wachsen , wie es technisch vernünftig war und nicht etwa, weil Kopfweidenalleen sehr idyllisch erscheinen mögen. Als die Nachfrage nach dem Materal zurückging, wuchs manche Weide weiter und als die Reiser dann zu Ästen wurden, war vorauszusehen, daß die Statik dieses Baumes dazu führen würde, daß er auseinanderbrach. So geschah es dann auch in zahlreichen Fällen.

 

Genauso hat sich dies bei der Pflege von Obstbäumen und anderen Gehölzen ergeben, es kam der Spruch "Einmal geschnitten, immer geschnitten".

 

Aus Gründen der Biotoppflege werden Hecken abschnittsweise "auf Stock" gesetzt, also bis auf eine Höhe um die 30 cm abgesägt. Nur so können wieder Brutgehölze nach dem Motto "unten dicht, oben licht" entstehen.

 

Erlen an Gewässern schneidet man vor allem deshalb zurück, weil die Wurzeln eine Befestigung eines Bachufers darstellen, die ingenieurbiologisch sehr stabil ist und durch das Zurückschneiden an Kompaktheit gewinnt.  

 

Landschaftspflege ist also nicht nur landschaftsbauliche Umsetzung der im Rahmen der Landschaftsplanung festgelegten Ziele zu Bewahrung und Gestaltung von Natur und Landschaft im größeren Rahmen, sodnern war schon imemr eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

 

Sie hat die Aufgabe, die ökologische und landschaftliche Vielfalt zu erhalten, zu sanieren oder auch neu zu entwickeln und damit bedeutende, auch zum Teil großräumige Landschaftstypen (z. B. Heideflächen, Riedflächen, Streuobstwiesen) zu erhalten. Im Gegensatz zum Naturschutz ist Landschaftspflege nicht konservativ-bewahrend. Das Naturschutzrecht gibt es überdies her, daß es ein bvernünftiges Ziel ist, auch die Kulturlandschaft zu fördern.

 

Ordnungsgemäße Landschaftspflege schaftt also handfeste kulturlandschaftlich hochwertige Ökosysteme und nicht etwa ein "ökologisches Disneyland".

 

Aktuell bleiben wird auch der Kampf gegen Neophyten.

 

So sieht auch der

 

Landschaftspflegeverband Hochtaunus

 

seine Aufgaben.

 

Siehe auch

 

Deutscher Verband für Landespflege e.V.