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Die Regionalplanung dient unterhalb der staatlichen Raumordnung der Konkretisierung, der fachlichen Integration und Umsetzung landesplanerischer Ziele. Sie nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen staatlicher und kommunaler Planung ein. Die Regionalplanung, bei welcher Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung aufgestellt werden, erzeugt damit Planungssicherheit für Gemeinden und Fachplanungsträger.
Sie berechtigt allerdings den Einzelnen nicht unmittelbar, die Festsetzungen eines Regionalplanes in die Tat umzusetzen. Dafür muß meistens auch auf unteren Planungsebenen alles OK sein.
Die Festlegungen des Regionalplans wirken sich dennoch direkt auf das Leben der Menschen in der Region aus: Wo sollen in den nächsten 15 Jahren neue Gewerbeschwerpunkte entstehen? Wo ist Platz für größere neue Wohngebiete? Welche Räume sollen freigehalten und geschützt werden? Wo sollen wichtige neue Straßen und Bahnlinien entstehen?
Die Regionalplanung kommt bei derart vielen Gesichtspunkten der Quadratur des Kreises nahe. Es gilt viele - manchmal einander widersprechende - Interessen und Nutzungen unter einen Hut zu bringen. Freiräume sollen erhalten, Flächen für Wohnen und Arbeiten geschaffen und Infrastruktur (aus)gebaut werden. Die Fortschreibung des Regionalplans beschäftigt sich mit all diesen Aspekten.
• Hier kommen Sie weiter
○ Europa- und Regionalbüro (KA Hochtaunuskreis)
○ Regionalentwicklung (KA Hochtaunuskreis)
○ Regionalplanung (RP Darmstadt)
○ Entwicklungskonzepte (Regionalverband Frankfurt/RheinMain)
○ Stellungnahme (1) des Hochtaunuskreises zum
Regionalen Flächennutzungsplan (Entw. - Beschluss
des Kreisausschusses v. 10.12.2009)
○ Stellungnahme (2 - fristwahrend) des Hochtaunuskreises
zum Regionalen Flächennutzungsplan (Vorlage f. Aus-
schuss BPVU 25.2.2010)
• Literatur
○ Flächenverbrauch - Köck, W., Effektivierung des Planungsrechts
zur Reduzierung des Flächenverbrauchs, Helmholtz Zentrum für
Umweltforschung, UBA-Berichte 1/07, Berlin 2007
○ Empfehlungen - Empfehlungen zur Festlegung von Vorrang- oder
Eignungsgebieten für die Windenergienutzung (Bezug: RdErl. d.
MI Nieders. vom 11.07.1996, Az. 39.1-32346/8.4) - informell !!
○ Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG)
○ Kuhhandel statt Abwägung - am Beispiel Windkraft-Kompromiss,
Windräder auf 0,1 Prozent der Fläche Südhessens, FAZ 02.5.2009