Altlasten
Deutschland hat seit 1999 mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) eine einheitliche Grundlage für den Schutz des Bodens erhalten. Eine besondere Gefahr für die Umwelt stellen Altlasten dar.
Umgangssprachlich ist eine Altlast eine im Einzelfall bestimmte Fläche einschließlich des Untergrundes, die aufgrund früherer Nutzungen (alte Tankstellen, Schwermetallverarbeitung,....) umweltschädliche Veränderungen im allgemeinen oder gesundheitsschädliche Veränderungen im speziellen erfahren hat und diese Fläche dadurch nicht mehr die von Rechts wegen erforderlichen Qualitäten aufweist.
Im
heißt es:
Altlasten (....) sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Hinzu kommt die
● Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
Ist die Eigenschaft einer Fläche als Altlast naheliegend, aber (noch) nicht erwiesen, handelt es sich um eine Altlastenverdachtsfläche.
Hier geht es zum
Zuständige Behörde für Altlasten ist das
Regierungspräsidium Darmstadt,
Abt. IV / 41.1, Staatliches Umweltamt Wiesbaden
Lessingstr. 16,
65189 Wiesbaden,
Fon 0611 3309-0 (Zentrale)
Fon 0611 3309 327 (Herr Hülpüsch)
Fax 0611 3309 444
● Hinweise des Regierungspräsidiums
● Baumerkblatt des Regierungspräsidiums (Entsorgung von Bauabfällen)
Das Fachgebiet wird auch vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie
● HLUG
betreut.
● Sammlung rechtlicher und fachlicher Materialien des HLUG
● Auskünfte über Altlasten - eMail






