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Altlasten

Methyl-Alk 

Deutschland hat seit 1999 mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) eine einheitliche Grundlage für den Schutz des Bodens erhalten. Eine besondere Gefahr für die Umwelt stellen Altlasten dar.

 

Umgangssprachlich ist eine Altlast eine im Einzelfall bestimmte Fläche einschließlich des Untergrundes, die aufgrund früherer Nutzungen (alte Tankstellen, Schwermetallverarbeitung,....) umweltschädliche Veränderungen im allgemeinen oder gesundheitsschädliche Veränderungen im speziellen erfahren hat und diese Fläche dadurch nicht mehr die von Rechts wegen erforderlichen Qualitäten aufweist.

 

Im

 

 Bundesbodenschutzgesetz 

 

heißt es:

 

Altlasten (....) sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

 

Hinzu kommt die

 

 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

 

Ist die Eigenschaft einer Fläche als Altlast naheliegend, aber (noch) nicht erwiesen, handelt es sich um eine Altlastenverdachtsfläche

 

 

 

Hier geht es zum

 

 Bodenschutz 

 

 Merkblatt

 

 

 

Zuständige Behörde für Altlasten ist das

 

Regierungspräsidium Darmstadt,

Abt. IV / 41.1, Staatliches Umweltamt Wiesbaden

Lessingstr. 16,

65189 Wiesbaden,

Fon 0611 3309-0 (Zentrale)

Fon 0611 3309 327 (Herr Hülpüsch)
Fax 0611 3309 444

 

 Hinweise des Regierungspräsidiums

 

 Baumerkblatt des Regierungspräsidiums (Entsorgung von Bauabfällen)

 

 

Das Fachgebiet wird auch vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie

 

 HLUG

 

betreut.

 

 Sammlung rechtlicher und fachlicher Materialien des HLUG

 

 Auskünfte über Altlasten  - eMail