Fallmanagement
Der Hochtaunuskreis hat im Fachbereich Hilfemanagement alle Aufgaben in Teams gebündelt.
In 5 Teams mit jeweils einem Teamleiter werden die komplexen wirtschaftlichen Hilfen erbracht, sowie die Vermittlungs- und Eingliederungsleistungen eingeleitet.
Die wirtschaftlichen Leistungen werden wir von Hilfemanagern bearbeitet, dessen Zuständigkeit sich wohnortbezogen gliedert bzw. sich bei größeren Gebietskörperschaften aus dem Familiennamen des Klienten ergibt.
Zudem stehen in jedem Team persönliche Ansprechpartner zur Verfügung die sich um die Wiedereinklärung der Kunden mit der Kategorisierung C, D, E und F (*), in das Arbeitsleben kümmern.
Dazu gehören insbesondere:
• Klärung aller vermittlungsrelevanter Tatbestände der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und deren Bedarfsgemeinschaften
• Prüfung vorhandener Vermittlungshemmnisse
• Erarbeitung einer Eingliederungsperspektive
• Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung
• bewerberorientierte Vermittlung
• Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten im Rahmen der TaunusOffensive
Neben den Leistungen nach dem SGB II werden für die Empfänger von Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld auch Maßnahmen der Jugendhilfe nach §§ 22 und 23 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) erbracht in Form von Kindergarten-/Kindertagesstättengebühren und Aufwendungen für Tagespflege sowie Betreute Grundschulen.
* zur besseren Übersicht und Betreuung werden alle erwerbsfähigen Antragssteller in eine Vermittlungsstufe einkategorisiert. Diese reichen von A (sehr arbeitsmarktnah) bis F (derzeit nicht vermittelbar).
Kunden mit der Einstufung A und B werden direkt vom Fachbereich Arbeitsförderung betreut.






