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Organisatorische Maßnahmen

Bildung des "Geschäftsbereiches Arbeit" mit den Fachbereichen Fallmanagement (80.00), Arbeitsförderung/Akquise (80.10) und Rehabilitation (80.20).

 

Der Hochtaunuskreis übernahm umgehend, nachdem die Zulassung als kommunaler Träger erfolgt war, die volle Zuständigkeit für die Leistungen nach dem SGB II,
d.h. für alle erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger zwischen 15 und 65 Jahre.

 

Dies galt somit auch für die noch vor dem 1.1.2005 gestellten SGB II Anträge bei der Bundesagentur für Arbeit.

Von der Übergangsregelung nach § 65 a SGB II hat der Hochtaunuskreis keinen Gebrauch gemacht, sondern die Fälle der BA mit Wirkung zum 1.2.2005 übernommen.