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Als kommunaler Träger ist der Hochtaunuskreis zuständig für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, insbesondere alle arbeitsmarktrelevanten Eingliederungsleistungen (wie Beratung, Vermittlung, Förderung der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung) sowie die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Mehrbedarfe, Befristeter Zuschlag nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld I, Kosten der Unterkunft). Ferner für einmalige Leistungen bei Erstausstattung für Hausrat oder für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt sowie mehrtägige Klassenfahrten.
Über die genannten Leistungen hinaus können weitere - kommunale - Leistungen erbracht werden, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind.
Dazu gehören insbesondere:
1. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen
2. die Schuldnerberatung
3. die psychosoziale Betreuung
4. die Suchtberatung
Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II geht auch die grundsätzliche Anmeldung zur Sozialversicherung einher.
Mit der im Jahr 2000 umgesetzten Organisationsstruktur, die die Zusammenführung aller sozialen Ämter in einen zentralen "Geschäftsbereich Soziales" zur Zielsetzung hatte, waren die entscheidenden Voraussetzungen für die Durchführung von Hartz IV geschaffen worden.
Der "Geschäftsbereich Soziales" und insbesondere die Fachbereiche "Hilfemanagement" und "Arbeitsvermittlung" waren damit bereits vor der Umsetzung von Hartz IV über die Instrumente "Hilfeplanung" und "Vermittlung in Arbeitsmaßnahmen und Projekte" und das in diesem Zusammenhang gegründete "Job-Center" in idealer Weise darauf ausgerichtet, die Aufgaben im Rahmen der Option wahrzunehmen..