Wohnungsbauförderung
Die Hessische Landesregierung bietet Bauherren, die privaten Wohnraum zur Eigennutzung schaffen oder erwerben, Darlehen zu besonders günstigen Konditionen an. Das derzeitige Förderprogramm unterscheidet zwischen Hessen-Baudarlehen und Bestandserwerbs-Darlehen. Zudem werden für die Schaffung von Sozialem Mietwohnraum für den Neubau von Mietwohnungen, Modernisierung von Mietwohnungen und für den behindertengerechten Umbau zinsgünstige Baudarlehen bereitgestellt.
Welche Förderungen gibt es und was kann finanziert werden?
Zurzeit gibt es über die Landestreuhandstelle Hessen zwei Finanzierungshilfen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank Hessen), welche den Bau und Bestandserwerb fördern.
Die Programme fördern:
- Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen oder
- selbst genutzte Eigentumswohnungen zur Wohneigentumsbildung
Die Programme richten sich bevorzugt an Familien mit Kindern oder behinderten Angehörigen, deren Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Zugrunde gelegt wird das Bruttojahreseinkommen abzüglich Werbungskosten und abzüglich bis zu 30 % für gezahlte Steuern, Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge. Für das so ermittelte Einkommen liegen die Grenzen bei:
- Einpersonenhaushalt 22.000 € pro Jahr Netto
- Zweipersonenhaushalt 37.000 € pro Jahr Netto
- Zuschlag für jede weitere Person 7.500 € pro Jahr Netto
- Zuschlag je Kind 650 €
Die jährliche Belastung für ein Darlehen muss mindestens 25% des Gesamteinkommens betragen.
Der Mindestbetrag zur Lebensführung beträgt für die 1. und 2. Person 1.000 € und für jede weitere Person 180 €, bei dem Bestandserwerb sind dies für die 1. Person 820 €.
1. Das Hessen-Baudarlehen (HBD)
Die Höhe des Hessen-Baudarlehens beträgt 65.000 € plus einen Grundstückskostenzuschlag (inkl. Erschließung) in Höhe des jeweiligen Grundstückswerts in Euro je m² x 100. Maximal liegt die Darlehenshöchstgrenze bei 115.000 € bzw. max. 50% der Gesamtkosten und wird abgerundet auf volle 5.000,00 €.
Bei Familien mit drei oder mehr Kindern wird das Darlehen um 5.000 € erhöht.
Es gelten folgende Wohnflächengrenzen
- Gebäude mit einer Wohnung 150 m²
- Gebäude mit zwei Wohnungen 200 m²
- Gebäude mit drei WE je WE 90 m²
- eigengenutzte Eigentumswohnungen 120 m²
Fördermittel sind nur für eine Wohnung möglich
2. Das Hessen-Darlehen (HD)
Das Hessen-Darlehen wird in Höhe von maximal 50 % der angemessenen Gesamtkosten (dazu gehören Kaufpreis, Nebenkosten, und notwendige Modernisierungs- und Instandsetzungskosten) gewährt und beträgt höchstens 100.000 €. bzw. maximal 50% der Gesamtkosten und wird abgerundet auf volle 5.000,00 €.
Bei Familien mit drei oder mehr Kindern wird das Darlehen um 5.000 € erhöht.
Der Darlehensmindestbetrag beträgt 20.000 €.
Es gelten folgende Wohnflächengrenzen
- Gebäude mit einer Wohnung 150 m²
- Gebäude mit zwei Wohnungen 200 m²
- eigengenutzte Eigentumswohnungen 120 m²
Fördermittel sind nur für die eigengenutzte Wohnung möglich.
Mindestleistung/Eigenkapitalleistung
Für beide Darlehen gilt:
Das Eigenkapital muss mindestens 15 % betragen, davon kann 5% als Eigenleistung erbracht werden.
Zinsen und Tilgung
Der Zinssatz liegt am unteren Rand des Kapitalmarktniveaus und wird für zehn Jahre festgeschrieben.
Eine Zinsbindung wird i.d.R. jeweils für den Zeitraum von 10 Jahren vereinbart. Nach Ablauf von 10 Jahren kann eine weitere Zinsverbilligung beantragt werden. Ausgezahlt werden 100 %. Die Anfangstilgung liegt zwischen 1,5 und 2,5 %.
Der aktuelle Zins- und Tilgungssatz kann aktuell unter www.wibank.de bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen abgefragt werden.
Das Hessen-Baudarlehen ist annuitätisch zu tilgen (Tilgung zwischen 1,0 Prozent und 2,5 Prozent p.a. zuzüglich der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen). Die Tilgung ist monatlich bei sofortiger Tilgungsabschreibung zu leisten. Gerechnet ab dem auf den Tag der Bewilligung folgenden Quartalsende werden zwei Tilgungsfreijahre gewährt. Der erste Termin für die Tilgungszahlung ist der darauf folgende Quartalsende-Termin. Zahlungstermine sind jeweils am Ende eines jeden Monats.
Das Hessen-Darlehen (Erwerb einer best. Immobilie) ist ebenfalls innerhalb von 30 Jahren annuitätisch zu tilgen (Tilgung zwischen 1,5 und 2,5 v.H. p.a. zuzüglich der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen).
Die Tilgung ist vierteljährlich bei sofortiger Tilgungsabschreibung zu leisten. Die Tilgung ist erstmals mit dem auf das Ende des 15. Monats nach Darlehenszusage folgenden regulären Zahlungstermin fällig. Zahlungstermine sind der 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. Außerplanmäßige Tilgungsleistungen sind während der Dauer einer Zinsbindung ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung nur bis in Höhe des Landesanteils möglich. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Landesanteils entfällt die Zinsverbilligung für den verbleibenden Darlehensbetrag.
Das Bearbeitungsentgelt für ein Darlehen beträgt 1% der Darlehenssumme.
Wo beantragen Sie die Darlehen?
Die Darlehen beantragen Sie mit einem einzigen Finanzierungsantrag bei den jeweiligen Ämtern für Wohnungsbauförderung der Landkreise und der Städte Bad Homburg, Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Marburg, Offenbach, Rüsselsheim, Wetzlar und Wiesbaden. Dort werden Sie auch persönlich beraten.
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen berät und begleitet Sie in allen Fragen zu dieser Förderung im Wohnungsbau sowie der Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden. Ferner werden einzelne Maßnahmen auch durch wohnwirtschaftliche Programme der KfW-Förderbank finanziert.
Ob und in welcher Höhe Sie Finanzierungshilfen des Landes Hessen erhalten können, hängt unter anderem vom Einkommen oder den voraussichtlichen Kosten ab. Über die Förderprogramme beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch nach vorheriger Terminvereinbarung. Benötigte Unterlagen für die Beratung bzgl. einem Hessen-Baudarlehens oder Bestandserwerbs-Darlehens:
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- letzter verfügbarer Steuerbescheid
- Nachweis des Eigenkapitals
- Bescheinigung über die Reservierung eines Grundstücks
- Angabe über die voraussichtlichen Baukosten
- Angabe über die voraussichtliche Wohnfläche
Zur Antragstellung:
Antragsformulare sowie die darin aufgezählten Anlagen und zusätzliche Informationen erhalten Sie bei uns oder auch auf dieser Übersichtsseite der Wirtschafts- u. Infrastrukturbank Hessen.
Hinweis: Diese Finanzierungshilfen sind mit den Angeboten der Kreditanstalt für Wiederaufbau kombinierbar.
Links zu den Einstiegsseiten der Fördebanken:
Wirtschafts- u. Infrastrukturbank Hessen (ehem. LTH), Offenbach am Main
KfW-Förderbank Bankengruppe, Frankfurt am Main
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
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Riegel, Peter
Stellv. Fachbereichsleiter |
3-302 | 06172-999-1810 | 06172-999-9824 | |
|
Eidmann, Helene
Fachbereichsleiterin |
3-304 | 06172-999-1800 | 06172-999-9824 |
Dienststellen
Verwaltungsservice Facility Management, Kreisstraßen, Bau und UmweltAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich 10.80
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe





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