Logo

Region Frankfurt RheinMain

Vielfalt in der Einheit -
Regionalplanung auf mehrere Schultern verteilt

Regionalversammlung Südhessen - Regionalplanung
Die Regionalversammlung Südhessen hat 99 Mitglieder. Sie werden von den Vertretungskörperschaften der Landkreise, der kreisfreien Städte, der kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern und in Südhessen auch des Regionalverband Frankfurt/RheinMain gewählt.
Die Regionalplanung ist Teil eines abgestuften Systems der Raumordnung. Es werden vier Ebenen der Raumordnung unterschieden:

Die Regionalversammlung beschließt den Regionalplan. Vorgabe für den Regionalplan in Hessen ist der Landesentwicklungsplan. Die Regionalpläne sind Vorgaben für die Bauleitplanung der Gemeinden.

Regionalverband Frankfurt/RheinMain

Für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt / Rhein-Main wird nach dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit im Ballungsraum Frankfurt ein Regionalverband gebildet. Mitglieder sind 75 Kommunen. Er ist Rechtsnachfolger des aufgelösten Umlandverbandes Frankfurt. Aufgabe des Regionalverbandes ist die Erstellung eines Regionalen Flächennutzungsplans und Landschaftsplans. Aus dem Regionalen Flächennutzungsplan wird jeweils die Bauleitplanung vor Ort entwickelt. Die Erstellung des Reg. Flächennutzungsplans geschieht in Zusammenarbeit mit der Regionalversammlung Südhessen. Die Verbandskammer, in der die 75 Vertreter der dem Regionalverband angehörenden Gebietskörperschaften mit verschiedenen Stimmanteilen vertreten sind, trifft alle wichtigen Entscheidungen des Verbandes. Der Verband hat die Verbandsmitglieder bei allen Maßnahmen, die seinen Aufgabenbereich berühren, zu beraten.

 

Regionaler Flächennutzungsplan

Der regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) gilt für den Ballungsraum Frankfurt RheinMain mit seinen 75 Mitgliedskommunen. Die Fläche umfasst ca. 2.500 Quadratkilometer, hier leben 2,2 Mio. Einwohner.

Der Plan trifft Aussagen zur Flächennutzung im Ballungsraum bis zum Jahr 2020. Wo können Wohngebiete ausgewiesen werden, wo sind Straßen- und Schienenwege geplant? Welche Flächen sollen als ökologisch bedeutsame Flächen geschützt werden? Diese und viele Themen behandelt der RegFNP in Text und Karte.

Der RegFNP ersetzt des bisherigen Regionalplan Südhessen und die Flächennutzungspläne der Kommunen. Wichtig ist zu wissen, dass der RegFNP keine unmittelbare Verbindlichkeit für den einzelnen Bürger hat. Als vorbereitender und Überge-ordneter Plan trifft er aber Vorgaben für die Gemeinden, die aus ihm ihre Bebauungspläne entwickeln.


Dienststellen

90.13 Europa- und Regionalbüro, Wirtschaftsförderung und Bürgerreferat

Ansprechpartner/in

Ramadanovic, Natascha
E-Mail

Telefon: 06172-999-9160


Fax: 06172-999-9801

hessen-marke (2) 

Regierungspräsidium

Darmstadt

 

Regionalversammlung
Südhessen
Geschäftsstelle Regionalversammlung Südhessen
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelmstrasse 1-3
64283 Darmstadt
Telefon 06151-128953
Telefax 06151-128914

Regionalverband Frankfurt/RheinMain
Poststraße 16
60329 Frankfurt a.M.
Telefon 069-2577 0
Telefax 069-2577-1204
info@planungsverband.de