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Infektionsschutz

Nach dem Infektionsschutzgesetz ist eine Vielzahl von Infektionskrankheiten meldepflichtig.

 

Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Der feststellende oder leitende Arzt und die Leiter von Untersuchungsstellen sind zur Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet.

Im Rahmen einer Ermittlung werden der Krankheitsverlauf, Ursachen, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit in Erfahrung gebracht.

Die betroffenen Personen werden entsprechend ihrer Erkrankung über weitere Verhaltensmaßregeln beraten.

Weiter können Ermittlungsergebnisse zu Maßnahmen wie z.B. Tätigkeitsverboten, Überprüfungen von Lebensmittelbetrieben u.s.w. führen.

Unabhängig von Erkrankungen werden Auskünfte über Infektionserkrankungen hinsichtlich Infektionsverhütung erteilt.

 

 

 

Gemäß Infektionsschutzgesetz benötigen alle Personen, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich, z.B. in der Gastronomie oder im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe, ausüben wollen, eine Belehrung durch das Gesundheitsamt (§ 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz).
Über die Durchführung der Belehrung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Bei Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein.

Informationen zur Anmeldung erhalten Sie hier.

 

 

Weitere Informationen zur Belehrung:

 

Weitere Informationen und aktuelle Merkblätter erhalten Sie hier:

 

 

zu den Leistungen

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax Email
Infektionsprävention - Abteilungsleitung
Bornhofen, Bernhard Dr.
Stellvertretender Fachbereichsleiter
4-243 06172-999-5810 06172-999-9806 E-Mail
Infektionsprävention - Bezirk Friedrichsdorf, Grävenwiesbach, Schmitten
Gath, Volker
Hygieneinspektor, Teamleitung
4-261 06172-999-5841 06172-999-9806 E-Mail
Infektionsprävention - Bezirk Glashütten, Kronberg, Neu Anspach, Usingen, Wehrheim
Nickolai, Katja
Hygieneinspektorin
4-265 06172-999-5846 06172-999-9806 E-Mail
Infektionsprävention - Bezirk Bad Homburg, Steinbach
Bechthold, Frank
Hygieneinspektor
4-255 06172-999-5843 06172-999-9806 E-Mail
Infektionsprävention - Bezirk Königstein, Oberursel, Weilrod
Brumm, Achim
Hygieneinspektor
4-259 06172-999-5845 06172-999-9806 E-Mail

Dienststellen

Fachbereich Gesundheitsdienste
E-Mail

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9806


 

Merkblätter zum Thema:

 

 

 

Meldebögen gemäß

 

§6 IfSG

(Arztmeldebogen)

 

 

§7 IfSG

(Labormeldebogen)

 

 

MRSA

(Erfassungsbogen)