Infektionsschutz
Nach dem Infektionsschutzgesetz ist eine Vielzahl von Infektionskrankheiten meldepflichtig.
Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Der feststellende oder leitende Arzt und die Leiter von Untersuchungsstellen sind zur Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet.
Im Rahmen einer Ermittlung werden der Krankheitsverlauf, Ursachen, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit in Erfahrung gebracht.
Die betroffenen Personen werden entsprechend ihrer Erkrankung über weitere Verhaltensmaßregeln beraten.
Weiter können Ermittlungsergebnisse zu Maßnahmen wie z.B. Tätigkeitsverboten, Überprüfungen von Lebensmittelbetrieben u.s.w. führen.
Unabhängig von Erkrankungen werden Auskünfte über Infektionserkrankungen hinsichtlich Infektionsverhütung erteilt.
Gemäß Infektionsschutzgesetz benötigen alle Personen, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich, z.B. in der Gastronomie oder im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe, ausüben wollen, eine Belehrung durch das Gesundheitsamt (§ 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz).
Über die Durchführung der Belehrung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Bei Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein.
Informationen zur Anmeldung erhalten Sie hier.
Weitere Informationen zur Belehrung:
- Belehrung nach Infektionsschutzgesetz- warum?
- Information zur Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
- Feste sicher feiern (Informationen für Vereine)
Weitere Informationen und aktuelle Merkblätter erhalten Sie hier:
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Infektionsprävention - Abteilungsleitung | ||||
|
Bornhofen, Bernhard Dr.
Stellvertretender Fachbereichsleiter |
4-243 | 06172-999-5810 | 06172-999-9806 | |
| Infektionsprävention - Bezirk Friedrichsdorf, Grävenwiesbach, Schmitten | ||||
|
Gath, Volker
Hygieneinspektor, Teamleitung |
4-261 | 06172-999-5841 | 06172-999-9806 | |
| Infektionsprävention - Bezirk Glashütten, Kronberg, Neu Anspach, Usingen, Wehrheim | ||||
|
Nickolai, Katja
Hygieneinspektorin |
4-265 | 06172-999-5846 | 06172-999-9806 | |
| Infektionsprävention - Bezirk Bad Homburg, Steinbach | ||||
|
Bechthold, Frank
Hygieneinspektor |
4-255 | 06172-999-5843 | 06172-999-9806 | |
| Infektionsprävention - Bezirk Königstein, Oberursel, Weilrod | ||||
|
Brumm, Achim
Hygieneinspektor |
4-259 | 06172-999-5845 | 06172-999-9806 | |
Merkblätter zum Thema:
Meldebögen gemäß
(Arztmeldebogen)
(Labormeldebogen)
(Erfassungsbogen)





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