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Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Fachbereichs Gesundheitsdienste hat vor allem vorbeugende Aufgaben. Das Angebot der Untersuchungen und Beratungen steht allen Säuglingen, Kleinkindern, Kindern, Jugendlichen und deren Eltern zur Verfügung.
Zum Aufgabengebiet gehören unter anderem Schuleingangsuntersuchungen, Untersuchungen wegen Sonderbeschulungen und Untersuchungen wegen Sportbefreiungsattesten für Schülerinnen und Schüler.
Es werden außerdem Begutachtungen für Maßnahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche durchgeführt.
Gesundheitsberichterstattung und Impfberatungen sowie Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Erkrankungen sind ebenfalls Aufgaben der Kinder- und Jugendärztlichen Abteilung.
Einschulungsuntersuchung
Alle Kinder des Kreises werden den Kinder- und Schulärztinnen zur Einschulungsuntersuchung vorgestellt.

Schwerpunkte der Untersuchung sind:
Im Laufe der Schulzeit kann ein Kind wegen einer Impfung, einer Umschulung, wegen Schulschwierigkeiten oder eines Sportbefreiungsattestes wieder Kontakt mit der Kinder- und Jugendärztlichen Abteilung haben.
Impfberatung für Kinder und Jugendliche
Bundesweit einheitlich werden für Kinder und Jugendliche von einer Fachgruppe von Ärzten, der Ständigen Impfkommission, Impfungen empfohlen, die einen effektiven Schutz vor vielen übertragbaren Krankheiten bieten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die von der STIKO (Ständigen Impfkommission) im Impfkalender für Kinder und Jugendliche empfohlenen Schutzimpfungen. Vorwiegend werden diese Impfungen daher bei der Kinderärztin oder beim Kinderarzt durchgeführt. Der Fachbereich Gesundheitsdienste bietet aber weiterhin die Verabreichung von Impfungen bei Impflücken und Impfberatungen an.
Die Impfempfehlungen und den Impfkalender finden Sie unter www.rki.de.
Untersuchung für einen Integrationsplatz
Um behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern das Miteinander in einer Kindergartengemeinschaft zu ermöglichen, kann für sie eine Integrationsmaßnahme in der Kindertagesstätte eingerichtet werden. Voraussetzung ist eine amtsärztliche Untersuchung, die die Behinderung oder drohende Behinderung sowie Beeinträchtigung des Kindes feststellt.
Untersuchung für eine Frühförderung
Eine pädagogische Frühförderung wird behinderten und von Behinderung bedrohten Säuglingen und Kindern bis zum Schulalter gewährt. So früh wie möglich sollen Heil- und Sozialpädagoginnen diese Kinder fördern und die Folgen ihrer Behinderungen mildern. Voraussetzung für die Gewährung einer Frühfördermaßnahme ist unter anderem eine amtsärztliche Untersuchung, bei der die Behinderung oder drohende Behinderung festgestellt wird. Das Kind wird in allen Entwicklungsbereichen überprüft und auch körperlich untersucht.
Die Hilfen, Angebote und Untersuchungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes sind von wenigen Ausnahmen abgesehen kostenlos.
Gut informiert - Essen und Trinken in der Kita
"Themeninfo Ernährung" für Fachkräfte im Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Kindergesundheit
Schon bei Kindern werden die Weichen dafür gestellt, was und wie sie als Erwachsene essen und trinken. Neben dem Elternhaus sind es vor allem Kindertagesstätten und Kindertagespflege, die das Ernährungsverhalten und den Essensstil bei Kindern prägen. Spätestens, wenn ein Kind eine Tageseinrichtung besucht, sind Eltern nicht mehr allein verantwortlich, was es isst und trinkt. Eltern und Fachkräfte müssen nun zusammenarbeiten und sich auch über verschiedene Vorstellungen und Regelungen einigen.
Die BZgA bietet ein neues Topthema zur gesunden Ernährung in Kindertagesstätten an, das sich speziell an die dort tätigen Fachkräfte richtet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.kindergesundheit-info.de.
Unruhiges Baby
Bei Fragen rund um das Thema „unruhiges Baby“ können Sie sich kostenfrei in der Schreiambulanz erkundigen. Diese wird als offene Sprechstunde seit September 2010 in den Kliniken des Main Taunus Kreises in Bad Soden angeboten.
Weiter Informationen erhalten Sie unter: http://www.hebks.de/schreiambulanz.php
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Abteilungsleitung | ||||
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Piepenbring, Andrea Dr.
Ärztin |
4-209 | 06172-999-5870 | 06172-999-9806 | |
| Kinder und Jugendärztlicher Dienst - Bezirk Bad Homburg | ||||
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Piepenbring, Andrea Dr.
Ärztin |
4-209 | 06172-999-5870 | 06172-999-9806 | |
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Leube, Bettina Dr.
Ärztin |
4-155 | 06172-999-5891 | 06172-999-9806 | |
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Rühl, Heike
Ärztliche Assistenz |
4-209 | 06172-999-5871 | 06172-999-9806 | |
| Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Bezirk Oberursel, Steinbach | ||||
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Kalandra-Richards, Gisela Dr.
Ärztin |
4-257 | 06172-999-5875 | 06172-999-9806 | |
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Rogowski, Claudia
Ärztliche Assistenz |
4-257 | 06172-999-5876 | 06172-999-9806 | |
| Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Bezirk Friedrichsdorf, Glashütten, Königstein, Kronberg | ||||
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Elzenheimer, Claudia
Ärztin |
4-241 | 06172-999-5874 | 06172-999-9806 | |
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Kerpal, Martina
Ärztliche Assistenz |
4-143 | 06172-999-5815 | 06172-999-9806 | |
| Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Bezirk Grävenwiesbach, Neu-Anspach, Schmitten, Usingen, Wehrheim, Weilrod | ||||
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Pitzius, Elisabeth Dr.
Ärztin |
4-267 | 06172-999-5872 | 06172-999-9806 | |
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Hartmann, Eva-Maria
Ärztliche Assistenz |
4-149 | 06172-999-5873 | 06172-999-9806 | |
Merkblätter zum Thema:
Meldebögen
gemäß §34 IfSG: