Logo

Aktuelles



 

 

Informationen an alle Jagdausübungsberechtigte:

 

Das Untersuchungsprogramm zur Erkennung der Schweinepest bei Wildschweinen wird vorerst bis zum 30.06.2011 verlängert!

Demnach ist weiterhin die Blutprobenentnahme, bei erlegten oder frisch verunfallten Wildschweinen, durch die Jagdausübungsberechtigten erforderlich.

Der Fachbereich händigt die zur Einsendung notwendigen Blutröhrchen, die maschinenlesbaren Probenbegleitscheine (bitte verwenden Sie keine Kopien und Ausdrucke), die dazugehörigen Barcodes und eine Liste der Gemeindekennziffern aus.


Um die Maschinenlesbarkeit zu gewährleisten, sind die Vordrucke vollständig und gut lesbar auszufüllen, der ausgegebene Barcode (einer oben links in das Feld, einer mit der gleichen Nummer auf den Probenbeutel), sowie der Code vom Blutröhrchen in die dafür vorgesehenen Felder aufzukleben.
Werden mehr als eine Blutprobe an einem Tag aus einem Revier genommen, sind für weitere Wildschweine die vorgesehenen Anlagen (zweites Blatt für weitere Tiere) zu verwenden.
Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise.

Seit dem 15. Oktober 2010 werden bei allen eingesandten Blutproben von Wildschweinen neben der Untersuchung auf Schweinepest auch eine serologische Untersuchung auf Aujeszkysche Krankheit (Pseudowut) durchgeführt. Nachdem vermehrt auch in Hessen bei Wildschweinen serologisch positive Titer gegen das Aujezkysche Virus festgestellt wurden, soll nun festgestellt werden, ob es sich dabei um ein rein lokales Geschehen handelt oder ob es sich hierbei vielmehr um ein sich ausbreitendes Geschehen handelt.

 


Dienststellen

Veterinärwesen und Verbraucherschutz