Fleischuntersuchung
Haustiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, unterliegen vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Kontrolle in Form der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Verantwortlich für die Durchführung der amtlichen Untersuchungen sind die Fleischbeschautierärzte und die Fleischkontrolleure. Die Aufgaben der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sind der Schutz des Menschen vor gesundheitlicher Gefährdung durch den Genuss von Fleisch, das beispielsweise mit pathogenen Keimen oder Parasiten behaftet sein oder gesundheitlich nicht unbedenkliche Rückständen enthalten könnte.
Die Schlachttieruntersuchung ist die sachverständige Untersuchung des lebenden Tieres kurz vor der Schlachtung. Die Schlachtung darf grundsätzlich nicht vor der Erteilung der Schlachterlaubnis stattfinden.
Die Fleischuntersuchung besteht aus der Untersuchung des Tierkörpers und der Nebenprodukte auf bedenkliche Merkmale nach dem Schlachten.
Im Rahmen der Fleischuntersuchung ist bei Haus- und Wildschweinen zusätzlich eine Untersuchung auf Trichinen durchzuführen.
Die Trichinenuntersuchungsstelle ist beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz,
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, Haus 4, Stock 3 in Bad Homburg eingerichtet.
Als labormäßiges Untersuchungsverfahren findet die Digestionsmethode Anwendung.
Die geänderten Regelungen im Lebensmittelhygienerecht ermöglichen den zuständigen Veterinärbehörden, auf Antrag die Entnahme von Trichinenproben auf Jagdausübungsberechtigte zu übertragen.
Näheres dazu entnehmen Sie dem Informationsschreiben.
Antrag auf Ermächtigung zur Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen
gemäß der Verordnung nach Tier- LMÜV
|
|





Fleischuntersuchung 
