Tierschutz
Das Veterinäramt sorgt für die Einhaltung der besondern Vorschriften zum Schutze des Lebens und Wohlbefindens der Tiere. Grundlage hierfür ist das Tierschutzgesetz.
Das Veterinäramt überwacht insbesondere:
Die Tierhaltungen
- Halter von Hunden und Katzen- und sonstiger Heimtiere, aber auch die landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen.
Das Veterinäramt wird zunächst tätig bei angezeigten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Hier werden die Haltungsbedingungen sowie des Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere überprüft. Sollte sich der Verdacht bestätigen, werden vom Veterinäramt verschiedene Maßnahmen ergriffen. Dies können z.b. Auflagen zur Verbesserung der gegebenen Bedingungen, die Forderung nach einem Sachkundenachweis des Tierhalters bis zur vorübergehende oder endgültige Wegnahme der betroffenen Tiere sein.
Sollte Ihnen eine tierschutzwidrige Tierhaltung bekannt sein, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Einen Vordruck für eine Anzeige finden Sie hier.
Zum Schutze der Tiere ist die Ausübung verschiedener Tätigkeiten, die mit Tieren in Zusammenhang stehen, erlaubnispflichtig. Diese Betriebe werden regelmäßig von den zuständigen Mitarbeitern des Veterinäramtes kontrolliert, ebenso wie Nutztierhaltungen ( z.B. Rinder, Schafe, Pferde, Schweine), Schlachtstätten, Tieraustellungen und Zirkusbetriebe.
Die Sachverständigen können Grundstücke und Räume in denen Tiere gehalten werden, betreten, Tiere untersuchen und u.a. beschlagnahmen, bis eine ordnungsgemäße Tierhaltung sichergestellt ist.
Die entsprechenden Anträge auf Erteilung der jeweiligen Erlaubnis können beim Veterinäramt angefordert werden oder hier als pdf-Datei herunter geladen werden.
1. Das gewerbsmäßige Züchten, Handeln, Halten von Tieren, einschl. Unterhalten von Reit- und Fahrbetrieben und das Halten von Tieren in einem Tierheim oder ähnlicher Einrichtung. Einen Antrag finden Sie hier.
2. Der gewerbliche Transport von Tieren.
3. Haltung von Tieren in einem Zoo oder ähnlicher Einrichtung.
4. Das (gewerbsmäßige) Töten von Tieren
5. Die gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung.
Weiter Informationen zu Tierschutzangelegenheiten finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verbraucherschutz und der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Fachbereichsleitung | ||||
|
Friebertshäuser, Dr. Britt
Fachbereichsleiterin |
4-351 | 06172-999-6500 | 06172-999-9815 | |
| Veterinärwesen und Verbraucherschutz, stellv. Fachbereichsleitung | ||||
|
Dr. Haug, Peter
Stellv. Fachbereichsleitung |
4-349 | 06172-999-6510 | 06172-999-9815 | |
| Veterinärwesen und Verbraucherschutz - Tierschutz | ||||
|
Oberdorfer, Karin
Tiergesundheitsaufseherin |
4-305 | 06172-999-6521 | 06172-999-9815 | |





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