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Aktuelle Themen


 

MRE-Netz Rhein-Main

Fortbildung MRE in der ambulanten Pflege

 

Am 21.09.2010, 14-16 Uhr, findet eine Fortbildungsveranstaltung zu

"Multiresistente Erreger in der ambulanten Pflege und Händehygiene in der Pflege"

 

im

Amt für Gesundheit
Breite Gasse 28
60313 Frankfurt am Main
-Auditorium-

statt.

 

Interessierte melden sich bitte entweder per email mre-rhein-main@stadt-frankfurt.de, oder Fax: 069 / 212-30475 an.

Unabhängig davon werden In-House Termine für ambulante Pflegedienste in der Region des MRE-Netz Rhein-Main angeboten, die individuell mit den Pflegediensten unter der Rufnummer: 069 / 212-48884 vereinbart werden.

 

 


 

Vorsicht vor Zecken - Infektionsgefahr steigt

Die Beschwerden treten oft erst nach Monaten auf.

Schon ein kleiner Stich kann zu einer ernsthaften Erkrankung führen: Infektionskrankheiten, die durch Zecken übertragen werden, nehmen deutlich zu. Sobald die Temperaturen milder werden, erwachen die gefährlichen Blutsauger aus ihrem Winterschlaf. Bei Wald- und Wiesenspaziergängen, aber auch bei der heimischen Gartenarbeit steigt die Infektionsgefahr. Zecken und die von ihnen übertragenen Krankheiten Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME genannt, breiten sich in Europa immer weiter aus. Nach bisherigen Schätzungen infizieren sich jährlich mindestens 60.000 bis 80.000 Menschen in Deutschland durch einen Zeckenstich mit Borreliose.

2009 wurden in Hessen 21 FSME-Fälle gemeldet, 2008 waren es 13 FSME-Fälle, in 2007 14 Erkrankungen und 2006 51 Fälle. In Hessen zählen der Odenwaldkreis, die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Offenbach, Groß-Gerau und Main-Kinzig, die Stadt Darmstadt sowie der Osten des Landkreises Marburg-Biedenkopf zu den Risikogebieten, in denen sich die FSME-übertragenden Zecken gehäuft finden. Weitere Risikogebiete liegen in Bayern und Baden-Württemberg.


Bei FSME sind Antibiotika wirkungslos
FSME beginnt oft wie eine leichte Sommergrippe: Erste Symptome sind Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen, Erbrechen und Schwindelgefühle. Nach einer beschwerdefreien Zeit von einigen Tagen oder Wochen infizieren sich bei rund zehn Prozent der Patienten die Hirnhäute und das Gehirn. Bleibende Schäden wie Lähmungen oder Kopfschmerzen können auftreten. Da es sich um eine Virusinfektion handelt, sind Antibiotika wirkungslos. Behandelt werden können lediglich die Symptome. Vor FSME schützt aber eine rechtzeitige Impfung.

Warnzeichen bei Borreliose rechtzeitig erkennen
Gegen eine Infektion mit Borreliose gibt es derzeit noch keinen Schutz. Erste Reaktionen zeigen sich meist ein bis zwei Wochen nach einem Zeckenstich. Rund um den Einstich bildet sich in der Regel eine ringförmige Hautrötung. Weiter klagen Betroffene oft über Kopfschmerzen, Fieber, Gelenkschmerzen sowie Lymphknotenschwellungen. Die Borreliose muss mit einem Antibiotikum behandelt werden. Je früher die Therapie beginnt, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass sie wieder vollständig ausheilt. Unbehandelt kann eine Borreliose noch Wochen oder Monate nach der Infektion zu neurologischen Störungen führen.

Vorsorge ist der beste Schutz
Die Zecken werden ab etwa acht Grad aktiv. Besonders im Frühjahr und Herbst sind die winzigen Blutsauger gefährlich. Zecken leben in Bodennähe im hohen Gras, Unterholz, Sträuchern, Büschen oder im Laub. Gelangen sie auf die Haut von Menschen, saugen sie sich fest, bevorzugt in den Kniekehlen, am Haaransatz, den Ohren oder am Hals. Der beste Schutz gegen eine Infektion durch einen Zeckenstich ist die Vorsorge. Damit es erst gar nicht zu einem Stich kommt, sollten Spaziergänger im Wald geschlossene Schuhe tragen. Die Bekleidung sollte Arme und Beine bedecken. Nach dem Ausflug ins Grüne sollte man die Kleidung ausschütteln und den Körper nach Zecken absuchen. Das gilt auch für Haustiere. Wer eine Zecke findet, sollte sie so schnell wie möglich mit einer Pinzette oder noch besser mit einer speziellen Zeckenzange entfernen. Wichtig ist es dabei, die Zecke nicht zu quetschen, damit sie nicht noch mehr infizierten Speichel absondert.

Zecken-Impfung?:

Schon jetzt an ausreichenden Impfschutz für den Sommerurlaub denken

Bis zur kompletten Grundimmunisierung sind 3 Impfdosen erforderlich

Bekannteste, durch Zeckenstiche verursachte Infektionskrankheit, ist die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), eine entzündliche Erkrankung des Gehirns oder der Hirnhäute. Verursacht wird sie durch das FSME-Virus, übertragen durch den Stich einer damit infizierten Zecke. Gegen die FSME stehen Impfstoffe zur Verfügung, die sehr gut verträglich und hoch wirksam sind. Die von der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfohlene komplette FSME-Impfung besteht aus drei Injektionen. Die ersten beiden werden im Abstand von ein bis drei Monaten verabreicht, der Impfschutz beginnt etwa 14 Tage nach der zweiten Impfung. Eine dritte Impfung nach neun bis zwölf Monaten schließt die so genannte Grundimmunisierung ab und verleiht einen Schutz für mindestens drei Jahre.

Wer seinen Sommerurlaub plant, sollte also bereits jetzt Impftermine mit seinem Hausarzt abstimmen und so für einen ausreichenden Impfschutz während der Reisezeit sorgen.

Dies gilt besonders für Reiseziele innerhalb Deutschlands, die als Risiko- oder Hochrisikogebiete gelten. Sie finden sich in weiten Teilen Bayerns, Baden Württembergs und vereinzelt in Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Aber auch in anderen Teilen Deutschlands treten immer häufiger Infektionen durch verschleppte Zecken auf.

Weitere Informationen sowie eine Karte des Risikogebietes gibt es im Internet beim Robert Koch Institut unter www.rki.de, Stichwort Infektionskrankheiten, FSME.

 

 

Bei Fragen stehen Ihnen der Hausarzt, bzw.

 

Frau Dr. Gabriele Vollbrecht, Telefon 06172 999-5813,

 

oder

 

Frau Dr. Andrea Piepenbring, Telefon 06172 999-5870,

 

im Fachbereich Gesundheitsdienste des Hochtaunuskreises zur Verfügung.

 

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

 

Informationen zu Zecken und deren Gefahren erhalten Sie hier.

 

Eine interaktive Deutschlandkarte zu FSME- Risikogebiete finden Sie hier.

 

Informationen des Robert-Koch-Institut zu FSME erhalten Sie hier.

 

 


 

 

 

Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz

 

Das Infektionsschutzgesetz stellt besondere gesundheitliche Anforderungen an Mitarbeiter beim Umgang mit Lebensmittel.

Jeder Mitarbeiter, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, muss vor erstmaliger Aufnahme der Arbeit im Betrieb eine Belehrung durch das Gesundheitsamt nachweisen.

 

Die Belehrung findet jeden Dienstag um 8:30 Uhr und um 14:00 Uhr statt.

Einen Termin erhalten Sie unter: 06172/999-0

 

Da organisatorische Maßnahmen (Gebührenzahlung, Identitätsprüfung) Zeit brauchen, ist es erforderlich, dass sich die Teilnehmer 30 Minuten vor dem eigentlichen Belehrungstermin beim BürgerInfoService (BIS) im Haus 3, Erdgeschoss, einfinden.

Eine Terminvereinbarung, bzw. eine Terminabsage ist zwingend erforderlich.

 

Informationen zur Belehrung:

 


Dienststellen

Fachbereich Gesundheitsdienste

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9806