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Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten

Die für ein Schuljahr entstandenen Beförderungskosten müssen bis spätestens 31.12. des Jahres beim Hochtaunuskreis beantragt werden, in welchem das Schuljahr endet.

(Bsp: Schuljahr 2007/2008 von September 2007 bis Juli 2008 = Abgabe bis 31.12.2008.).

Später eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt!

 

Die Fahrtkosten können nach Ablauf des 1. Schulhalbjahres oder nach Beendigung des ganzen Schuljahres geltend gemacht werden.

Es können keine Vorauszahlungen geleistet werden, so dass die Erstattungen ausschließlich rückwirkend erfolgen.

 

Grundsätzlich müssen die entstandenen Fahrtkosten durch Vorlage der Original-Fahrscheine nachgewiesen werden.

 

Für Schüler mit anteiliger Fahrtkostenerstattung, welche jedoch eine Schülerjahreskarte beim Verkehrsträger gekauft haben, besteht ebenfalls die Möglichkeit diese Kosten unter Vorlage der Rechnung mit einem der nachfolgenden Anträge geltend machen.

 

Stellen Sie erstmalig einen Antrag für eine Grundschule, eine weiterführende oder berufliche Schule, bei Umzug oder Schulwechsel, so reichen Sie bitte einen "Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten (grüner Grundantrag)" ein.

Erhielten Sie für die besuchte Schule bereits eine Erstattung, verwenden Sie bitte jeweils einen "Folgeantrag auf Erstattung der Fahrtkosten".

Der Schulbesuch muß auf jedem Antrag durch die Schule bestätigt sein.

 

Der benötigte Antrag (Erstantrag jederzeit, Folgeanträge ab Februar j.J.) kann von der Homepage des HTK herunter geladen werden oder ist in den Schulsekretariaten erhältlich.

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax Email
Fahrtkosten Schüler
Seel, Christel 5-521 06172-999-4420 06172-999-9808 E-Mail
Trautwein, Kerstin 5-519 06172-999-4421 06172-999-9808 E-Mail
Görz, Svenja 5-517 06172-999-4422 06172-999-9808 E-Mail