Jugendverkehrsschule

Jugendverkehrsschule
Der lehrplanmäßige Jugendverkehrsunterricht ist für alle Grundschulkinder der 4. Klassen obligatorisch vom Land Hessen vorgeschrieben. Im Wesentlichen sollen die Grundschulkinder mit den Gefahren des Straßenverkehrs vertraut gemacht und befähigt werden, diese alltäglichen Gefahren auch zu bewältigen.
"Unterricht unter möglichst realen Bedingungen ist das Ziel der Jugendverkehrsschulen. Übungen im öffentlichen Verkehrsraum sind daher unverzichtbar."
Für den Jugendverkehrsunterricht im öffentlichen Verkehrsraum stellt der Hochtaunuskreis mobile Jugendverkehrsschulen zur Verfügung. Diese werden ergänzt durch Unterricht im so genannten Schonraum in stationären Einrichtungen im Wolfsgarten und an der Grundschule Stierstadt.
Der praktische Verkehrsunterricht wird im Hochtaunusskreis durch Beamte des Polizeipräsidiums Westhessen, Polizeidirektion Hochtaunus, Bad Homburg v.d. Höhe erteilt.





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