Logo

Schülerbeförderung

 

Erstattung von Schülerbeförderungskosten 

 

Erstattung von Schülerbeförderungskosten für Grundschulen der Klassen 1-4 und für weiterführende Klassen 5-10 sowie der beruflichen Schulen der Klasse 10 bei Anspruchsberechtigung

 

Der Hochtaunuskreis als Schulträger erstattet den in seinem Kreisgebiet wohnenden Schülerinnen und Schülern die Fahrtkosten für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und zuständiger/nächstgelegener Schule, wenn die Vorausetzungen des § 161 Hessisches Schulgesetz erfüllt sind.

 

Bitte ersehen Sie unter "Voraussetzungen zur Übernahme" die einzelnen Grundlagen.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Anfragen zur Verfügung.

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax Email
Fahrtkosten Schüler
Seel, Christel 5-521 06172-999-4420 06172-999-9808 E-Mail
Trautwein, Kerstin 5-519 06172-999-4421 06172-999-9808 E-Mail
Görz, Svenja 5-517 06172-999-4422 06172-999-9808 E-Mail

Dienststellen

40.40 Öffentlicher Personennahverkehr