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Erstattung von Schülerbeförderungskosten
Erstattung von Schülerbeförderungskosten für Grundschulen der Klassen 1-4 und für weiterführende Klassen 5-10 sowie der beruflichen Schulen der Klasse 10 bei Anspruchsberechtigung
Der Hochtaunuskreis als Schulträger erstattet den in seinem Kreisgebiet wohnenden Schülerinnen und Schülern die Fahrtkosten für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und zuständiger/nächstgelegener Schule, wenn die Vorausetzungen des § 161 Hessisches Schulgesetz erfüllt sind.
Bitte ersehen Sie unter "Voraussetzungen zur Übernahme" die einzelnen Grundlagen.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Anfragen zur Verfügung.
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Fahrtkosten Schüler | ||||
| Seel, Christel | 5-521 | 06172-999-4420 | 06172-999-9808 | |
| Trautwein, Kerstin | 5-519 | 06172-999-4421 | 06172-999-9808 | |
| Görz, Svenja | 5-517 | 06172-999-4422 | 06172-999-9808 | |