Abwrackprämie
| 05.02.2009 11:27 |
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Hochtaunuskreis. Um die Umweltprämie der Bundesregierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Autobesitzer ihr Altauto zwischen dem 14. Januar und dem 31. Dezember 2009 verschrottet haben. Ebenso muss auch die Neuanmeldung zwischen dem 14. Januar und dem 31. Dezember 2009 erfolgen. Ausführliche Informationen hierzu sind auf der Website des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de zu erhalten. Die Bestätigung des Verwertungsnachweises kann direkt bei der Außerbetriebsetzung des Kraftfahrzeuges durch die Zulassungsstelle erfolgen. Es ist aber auch möglich, diese Bestätigung nachträglich unter Vorlage des Verwertungsnachweises zu erhalten. Für die Umweltprämie ist dies jedoch nur interessant, wenn das Auto ab dem 14. Januar 2009 verschrottet wurde.
Sollten Verwertungsnachweise für andere Zwecke benötigt werden, ist dies auch rückwirkend bis zu sieben Jahren möglich. Bei der Beantragung der Umweltprämie spielen sie aber keine Rolle.
Informationen zur Bestätigung des Verwertungsnachweises erhalten die Bürgerinnen und Bürger im Landratsamt unter der Telefonnummer 06172 999-0. |






