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Adolf-Reichwein-Schule: Hochtaunuskreis beschließt Maßnahmenpaket


24.01.2011 16:38

Hochtaunuskreis. Nachdem nun auch die endgültigen Ergebnisse der Raumluft- und Schimmelpilzmessungen in den Gebäudeteilen B, D und F an der Adolf-Reichwein-Schule in Neu-Anspach vorliegen, stellte Landrat Ulrich Krebs in einem Gespräch mit Schulleiterin Kristina Huttenlocher-Blunk die vorgesehenen Maßnahmen für die Schule vor. Ebenfalls informiert wurde Neu-Anpachs Bürgermeister Kaus Hoffmann, der sich in den letzten Wochen nachdrücklich für die Belange der Adolf-Reichwein-Schule eingesetzt hat.

 

-Dabei wird die ohnehin vorgesehene Renovierung des Gebäudeteils B nun schnell umgesetzt, die Aufträge zum Austausch des alten Bodenbelags sind bereits erteilt.

-Generell wird eine gründliche und vermehrte Lüftung aller Klassenräume mit der Schule verabredet. Zur Unterstützung hat der Kreis bereits ein CO2-Messgerät angeschafft.

Der von der Schule bereits nicht mehr genutzte Gebäudeteil F bleibt geschlossen und wird vom Hochtaunuskreis abgerissen. Damit geht der Kreis über die Forderungen des TÜV hinaus, der lediglich eine Bauteilöffnung empfiehlt.

-Zudem wird sich Landrat Ulrich Krebs dafür einsetzen, einen weiteren Bauabschnitt nach der Fertigstellung der Mensa und Sporthalle im Haushalt 2012 zu veranschlagen. Dazu wird er auch Gespräche mit dem Regierungspräsidenten als Haushalts-Genehmigungsbehörde aufnehmen.

-In Absprache mit der Schule soll außerdem erörtert werden, ob im Zuge dieses Bauabschnitts auch bereits Klassenräume entstehen sollen. Bisher waren in diesem Bauabschnitt naturwissenschaftliche Räume angedacht.

Sollten weitere Engpässe in der Raumversorgung entstehen, besteht die Möglichkeit, ein Gebäude in Fertigbauweise zu errichten bzw. anzumieten.

 

Ergebnisse der Gutachten:

(Messungen fanden statt in: zwei von sechs Räumen des Gebäudes B, in acht von 16 Räumen des Gebäudes D und ich allen sechs Räumen des Gebäudes F)

Raumluft (Aldehyde und leicht flüchtige organische Verbindungen):

Nach Aussagen des Gutachtens wird allen Gebäudeteilen mit Blick auf Aldehyde und leicht flüchtige organische Verbindungen in der Raumluft hygienische Unbedenklichkeit bescheinigt. In einem Raum des Gebäudeteils D wurden leicht erhöhte Milligrammkonzentrationen pro Kubikmeter festgestellt. Jedoch wurde auch dieser Klassenraum als noch hygienisch unbedenklich eingestuft. Der TÜV Süd empfiehlt in diesem Fall eine verstärkte Lüftung.

 

Schimmelbefall (Luftmessungen und Abklatschproben):

Mit Blick auf die Untersuchungen auf Schimmelpilze wurde dem Gebäudeteil D sowohl bei den Luftmessungen als auch den Abklatschproben „keine Hinweise auf gesundheitlichen Risiken“ und „keine erhöhte Besiedlung“ bescheinigt.

 

Im Gebäudeteil B, in dem in zwei Räumen Messungen durchgeführt wurden, sahen die Gutachter in dem einen Raum bei der Luftmessung von Schimmelpilzen ebenfalls „keine Hinweise auf gesundheitlichen Risiken“. Im anderen Raum fand sich eine Quelle für Schimmelpilze. Da die Ursache hierfür im veralteten Bodenbelag liegen kann, empfiehlt der TÜV Süd eine Reinigung und ggf. Nachmessung. Der Hochtaunuskreis hat sich jedoch dafür entschieden alle sechs Räume des B-Gebäudes mit einem neuen Kunststoffbodenbelag auszustatten, zu renovieren und gründlich reinigen zu lassen. Nach dieser Renovierung wird der TÜV erneut mit einer Freimessung beauftragt.

Die Abklatschproben in beiden Räumen des Gebäudeteils B ergaben „keine erhöhte Besiedlung“ mit Schimmelpilzen.

 

Im Gebäudeteil F, in dem die Schule bereits nach eigener Entscheidung keinen Unterricht mehr abhält, ergaben sich bei den Luftmessungen von Schimmelpilzen „keine Hinweise auf gesundheitlichen Risiken“. Die Abklatschproben zeigten in zwei Räumen eine gering erhöhte und in zwei anderen Räumen eine hohe Besiedlung mit Schimmelpilzen an. Daher empfiehlt das Gutachten eine Bauteilöffnung, um durch weitere Proben den Befund zu bestätigen oder zu verwerfen.

Da sich die Schule jedoch der weiteren Nutzung dieses Gebäudeteils entzieht und andere Räume zur Nutzung gefunden hat, verzichtet der Hochtaunuskreis auf die Bauteilöffnungen, schließt das Gebäude F und reißt es ab. Der Kreis geht damit weit über die Forderung des Gutachtens hinaus.


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