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| 01.12.2009 17:18 |
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Hochtaunuskreis. Der Bundesgesetzgeber hat im Juli 2009 das Waffengesetz verschärft. Ende des Jahres läuft die darin enthaltene Amnestieregelung für Waffen aus, die unerlaubt in Besitz sind.
In § 58, Abs. 8 des Waffengesetzes heißt es: "Wer eine am 25.07.2009 unerlaubt besessene Waffe bis zum 31. Dezember 2009 unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft."
Personen, die von dieser Amnestieregelung bis zum 31. Dezember 2009 Gebrauch machen möchten, können sich an die Waffenbehörde des Hochtaunuskreises wenden. Diese ist erreichbar unter den Telefonnummern 06172 999-4810 oder-4814, der Faxnummer 06172 999-9825 oder unter ordnungsrecht@hochtaunsukreis.de.
Ferner räumt das neue Waffengesetz der Waffenbehörde die Möglichkeit ein, die sorgfältige Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition zu überprüfen. Diese Möglichkeit der Überprüfung nutzt die Waffenbehörde des Hochtaunuskreises stichprobenartig. Hierzu sind Besitzerinnen und Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition durch das Waffengesetz angehalten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Waffenbehörde zur Überprüfung der sachgerechten Verwahrung Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. |
Hochtaunuskreis
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