Eibenhain ist „Geschützter Landschaftsbestandteil“
| 28.04.2009 16:41 |
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Hochtaunuskreis. Der Hochtaunuskreis hat den Eibenhain an der Kronberger Burg zum "Geschützten Landschaftsbestandteil" erklärt. "Damit soll vor allem der alte Baumbestand, insbesondere der parkartigen Eibenbestand im Norden der Burg Kronberg, dauerhaft erhalten werden", erläutert Kreisbeigeordneter Uwe Kraft. "Dieser Eibenbestand weist mit rund 220 Eiben unterschiedlicher Wuchshöhe und unterschiedlichen Alters im Ensemble mit dem angrenzenden Kulturdenkmal der Burg Kronberg eine stadtbildprägende Einzigartigkeit auf", erläutert der Umweltdezernent. In diesem Zusammenhang dankt Kraft auch dem Burgverein, der den Eibenhain seit vielen Jahren ehrenamtlich pflege und für interessierte Bürger Führungen anbiete.
Mit der Schutzverordnung dürfe der geschützte Landschaftsbestandteil nun weder beseitigt noch beschädigt werden. Das Betreten des Areals ist nur auf gekennzeichneten Wegen erlaubt, ein Besteigen der Bäume verboten. Verstöße können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. "Wer ohnehin Rücksicht auf die Natur nimmt und den Eibenhain genießen will, kann dort im Grunde kaum etwas falsch machen" betont Uwe Kraft.
Die Schutzverordnung ist auf der Internetseite des Hochtaunuskreises unter dem Stichwort "EIBEN-GLB" zu finden oder kann beim Bürgerinfoservice des Kreises eingesehen werden.
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