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Eingeschränktes Haltverbot in der Obergasse


15.07.2009 11:04

Hochtaunuskreis. Ein eingeschränktes Haltverbot wird es künftig in der Obergasse in Usingen an der Stelle geben, wo früher die Parkplätze waren. "Die Wiedereinrichtung der Parkplätze ist leider nicht möglich", das gaben Landrat Ulrich Krebs und Bürgermeister Matthias Drexelius nach einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern der Verkehrsbehörde des Hochtaunuskreises und des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen als Straßenbaulastträger bekannt. Künftig könne an besagter Stelle zwischen der Kreuzgasse und der B 275 zum Be- und Entladen gehalten werden. Auch sei damit der Ausstieg von Patientinnen und Patienten gewährleistet.

Als Parkmöglichkeiten stehen zusätzlich während der gesamten Woche  die Parkplätze am Alten Landratsamt und am Amtsgericht zur Verfügung.

 

Die Gründe für die Entfernung der Parkplätze lägen in der Häufung der Unfälle in diesem Bereich der Obergasse und der Tatsache, dass der Gegenverkehr auf den Bürgersteig ausgewichen ist und damit eine Gefahr für die Fußgänger bestand. Sowohl das Amt für Straßen- und Verkehrswesen als auch die Polizei haben sehr deutlich gemacht, dass die vorhandenen Fahrbahnbreiten eine Wiedereinrichtung der bisherigen Parkplätze nicht möglich machen. Die Entscheidung habe im Hinblick auf den rechtlichen Rahmen nicht anderes getroffen werden können. Wegen der erhöhten Geschwindigkeiten werden die Polizei und die Stadt Usingen durch Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen alles versuchen, um eine neue Gefährdung nicht entstehen zu lassen.