Zurück auf die Startseite  Einen Newsletter abonnieren.  Diese Seite ausdrucken.   Kontakt aufnehmen.  Schrift verkleinern Schrift vergrößern

Geplante Erhaltungssatzung engt Handlungsspielraum des Kreises ein


09.02.2011 14:14

Hochtaunuskreis. Die geplante Erhaltungssatzung für das einstige Sanatorium Goldschmidt auf dem ehemaligen Gelände des Bundesausgleichamtes am Seedammweg in Bad Homburg stößt beim Hochtaunuskreis als Eigentümer des Grundstückes auf Ablehnung. „Dieses Vorhaben engt den Handlungsspielraum des Kreises als Schulträger auf dem Gelände ein. Richtig ist, dass auf dem südöstlichen Teil des Geländes Schulbau geplant ist und das Sanatorium zum jetzigen Zeitpunkt nicht in die Planungen mit einbezogen ist. Solange das Bauplanverfahren aber noch läuft und über die Nutzung des gesamten Geländes keine Entscheidung gefallen ist, ist eine Erhaltungssatzung wenig hilfreich“, stellt Landrat Ulrich Krebs heraus. Der Hochtaunuskreis habe seinerzeit in engster Abstimmung mit der Stadt Bad Homburg das gesamte Gelände vom Bund erworben, um damit die dringend notwendige Erweiterung des Kaiserin-Friedrich-Gymnasiums zu ermöglichen und entsprechende Schulbauflächen zur Verfügung zu haben.

 

Die Erinnerung an die Geschichte sei auch dem Hochtaunuskreis ein Anliegen, macht der Landrat deutlich. Dies könne jedoch auf verschiedenste Art und Weise geschehen und müsse nicht zwangsläufig mit dem Erhalt von Gebäuden einher gehen. Zumal dann nicht, wenn selbst das Landesamt für Denkmalpflege der Meinung ist, dass es sich bei dem Sanatorium nicht um ein schutzwürdiges Gebäude handelt. „Es verwundert mich daher, dass die Stadt Bad Homburg den Hochtaunuskreis mit einer Erhaltungssatzung binden will. Sie gefährdet damit die Entwicklung des Kaiserin-Friedrich-Gymnasiums“, so Krebs. Schließlich könne Geld nur einmal ausgegeben werden und der Kreis möchte in die Schule investieren.

 

Zurzeit läuft die Aufstellung des Bebauungsplans seitens der Stadt Bad Homburg. In den derzeitigen Planungen des Kreises, die auch im Haushalt verankert sind, sind Mittel für den Architektenwettbewerb im Jahr 2012 vorgesehen, für die Ausführungsplanungen im Jahre 2013 und den Baubeginn 2014.