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Hochtaunuskreis begrüßt zentrale Website zur Lebensmittelwarnung


26.10.2011 13:49

Hochtaunuskreis. Im Auftrag der 16 Bundesländer hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) das Internetportal www.lebensmittelwarnung.de eingerichtet. Damit können sich Verbraucherinnen und Verbraucher erstmals im Internet zentral über Lebensmittelwarnungen informieren. Auch der Hochtaunuskreis hat auf das Ende letzter Woche freigeschaltete Portal von seiner Website www.hochtaunuskreis.de aus verlinkt. „Wir begrüßen diesen Schritt der Information, der noch umfassender zeigt, wer vorschriftsmäßig arbeitet und gute Produkte anbietet und wer nicht. Das ist ein Plus an Information für die Bürgerinnen und Bürger“, so Erster Kreisbeigeordneter Dr. Wolfgang Müsse, der für den Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Hochtaunuskreis zuständig ist.

 

Knapp 3.000 Betriebe auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, z.B. lebensmittelproduzierende Landwirte, Lebensmitteleinzelhandel und Gaststätten im Hochtaunuskreis stehen unter Beobachtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Somit erfolgt auch die Überwachung von Rückrufaktionen im Hochtaunuskreis durch sie. „Der Schutz der Verbraucher vor möglichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können, gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Amtstierärzte“, informiert Dr. Müsse. Im Hochtaunuskreis sind zwei Amtstierärzte, fünf Lebensmittelkontrolleure und drei Verwaltungsmitarbeiter in der Lebensmittelüberwachung tätig. Die Entstehung gesundheitlich unbedenklicher Lebensmittel fängt ebenso wie der Verbraucherschutz bereits bei der Urproduktion im landwirtschaftlichen Betrieb an. Er muss sich dann lückenlos über alle Verarbeitungs- und Verteilungsstufen bis hin zum Verbraucher erstrecken. „Die Aufgabe der Amtstierärzte zusammen mit den Lebensmittelkontrolleuren und den Untersuchungsämtern ist zum einen die Überprüfung und Analyse der Rohstoffe und Erzeugnisse. Zum anderen achten sie darauf, dass in allen lebensmittelverarbeitenden Betrieben die notwendigen Hygienebedingungen eingehalten werden. Dies geschieht in Form regelmäßiger Betriebsbesichtigungen und Probenentnahmen. Rund 2.380 Betriebe werden so im Jahr untersucht“, berichtet Dr. Müsse. Sofern sich dann Hinweise darauf ergäben, dass ein Lebensmittel gesundheitsgefährdend oder geeignet ist, den Verbraucher zu täuschen, erfolge die Information der Öffentlichkeit durch das betroffene Unternehmen, bzw. durch die zuständigen Behörden der Bundesländer. Und neuerdings stehe dieses Ergebnis dann für alle zentral sichtbar unter www.lebensmittelwarnung.de.