Hochtaunuskreis dankt Betreuern
| 17.03.2011 11:38 |
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Hochtaunuskreis. Mit einem Ehrenabend bedankt sich der Hochtaunuskreis bei all jenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich aus bürgerlichem Engagement als ehrenamtlich gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer zur Verfügung stellen. Sie unterstützen Mitmenschen, die ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und bei denen eine Übernahme der gesetzlichen Betreuung durch Angehörige nicht möglich ist. „Für diese Menschen sind Sie eine wichtige Stütze. Sie übernehmen nicht nur eine verantwortungsvolle Aufgabe ehrenamtlich, sondern Sie handeln aus mitmenschlichem Interesse und können so besonders gezielt auf die Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen eingehen“, richtet sich Erster Kreisbeigeordneter Dr. Wolfgang Müsse anlässlich des Ehrenabends an die Anwesenden. Er weist darauf hin, dass es das große Anliegen der Betreuungsstelle des Hochtaunuskreises ist, ehrenamtlich tätige Personen zur Übernahme der gesetzlichen Betreuung zu motivieren, wenn die Angehörigen die Betreuung nicht übernehmen können.
Mit Blick auf die Arbeit der Ehrenamtlichen stellt Kreistagsvorsitzende Madeleine Funke heraus: „Es ist selbstlos, anstrengend und erfordert nicht nur Zeit, sondern auch ein besonderes Fingerspitzengefühl für die Personen, die Sie betreuen. Ohne die ehrenamtliche und freiwillige Arbeit würden viele Dinge in unserem Gemeinwesen schlichtweg nicht mehr funktionieren. Das gilt insbesondere für die gesetzliche Betreuung.“
Zum 31.12.2009 standen 3.065 Personen unter gesetzlicher Betreuung. Eine Voraussetzung zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ist das Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung. Oft leiden Menschen unter mehreren Krankheiten oder Behinderungen, die sie daran hindern, ihre Angelegenheiten selbst regeln zu können.
In 63 Prozent der Fälle übernehmen Angehörige die gesetzliche Betreuung. Wo dies nicht möglich ist, werden Berufs-, Vereins- oder eben Ehrenamtliche zur gesetzlichen Betreuung eingesetzt. Bei sechs Prozent oder 192 betreuungsbedürftigen Menschen wird die gesetzliche Betreuung von Ehrenamtlichen geführt. Sie übernehmen die gleichen Aufgaben wie Berufs- oder Vereinsbetreuer. „Sie üben zwar keine Pflegetätigkeit aus, sondern organisieren Hilfen im Sinne der Betroffenen. Gleichwohl müssen sie zuverlässig notwendige Anträge stellen und im Falle der Gesundheitsfürsorge manchmal schwierige, auch psychisch belastende Entscheidungen treffen. Deshalb gebührt diesen Personen der besondere Dank unserer Gesellschaft“, so Dr. Müsse.
Unterstützung finden die ehrenamtlichen Kräfte bei den Betreuungsvereinen im Hochtaunuskreis, den Amtsgerichten und der Betreuungsstelle.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für die ehrenamtliche Betreuung interessieren, erhalten bei der Betreuungsstelle des Hochtaunuskreises zahlreiche Informationen. Die Betreuungsstelle ist unter 06172 999-5122, -5123 und -5124 oder per Mail an walter.miot@hochtaunuskreis.de erreichbar. |






