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Jahresbericht der Betreuungsstelle 2009: Zahl gesetzlich betreuter Menschen steigt weiter


22.10.2010 09:41

Hochtaunuskreis. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln, Entscheidungen nicht mehr alleine treffen können und nicht über eine Versorgungsvollmacht verfügen, bekommen einen gesetzlichen Betreuer an die Seite gestellt. Aufgabe der Betreuungsstelle des Hochtaunuskreises ist es dabei Vormundschaftsgerichte bei der Benennung von geeigneten Betreuern zu unterstützen und die Bevölkerung mit Beratungen und Vorträgen über das Betreuungsrecht und die Möglichkeit der Vorsorge durch Vollmachten zu informieren. Dieser Tage legte die Betreuungsstelle des Hochtaunuskreises ihren Jahresbericht 2009 vor.

 

Zum Ende des Jahres 2009 standen 3.065 Personen im Hochtaunuskreis unter gesetzlicher Betreuung. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 193 Personen gestiegen. Von den 3.065 betreuten Menschen sind 1.221 männlich und 1.844 weiblich. 724 Verfahren wurden im Jahr 2009 neu begonnen. Die Hälfte der Betreuten ist über 78 Jahre alt.

"Die Zahl der Menschen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, ist weiterhin steigend. Auch wenn festzuhalten ist, dass die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht immer häufiger genutzt wird, trägt doch der wachsende Anteil von alten Menschen in der Bevölkerung und die zunehmende Zahl von Ein-Personen-Haushalten dazu bei, dass sich die Zahl der Betreuungsverfahren nach oben verändert. Wir sind darauf eingestellt, diese Menschen zu begleiten", so Erster Kreisbeigeordneter Dr. Wolfgang Müsse.

 

Eine Voraussetzung zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ist das Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung. Oft leiden Menschen unter mehreren Krankheiten oder Behinderungen, die sie daran hindern, ihre Angelegenheiten selbst regeln zu können.

Die Demenzerkrankungen, zu denen das "Hirnorganische Psychosyndrom", die "senile Demenz" oder die "Alzheimer Erkrankung" gehören, machen in der Statistik mit 1.056 Personen und damit 34 Prozent aus. Hier ist gegenüber dem vergangenen Jahr nur ein sehr leichter Anstieg um einen Prozentpunkt zu verzeichnen.

In der Gruppe der "körperlich bedingten und geistigen Behinderungen" finden sich sowohl Patienten mit angeborenen Behinderungen als auch Menschen, deren Behinderungen im Laufe des Lebens aufgetreten sind, zum Beispiel als Folgen eines Schlaganfalles, einer Multiplen Sklerose oder eines Unfalles. Mit 1.426 bzw. 47 Prozent ist ihr Anteil im Vergleich der anderen Erkrankungen relativ hoch. Im Vergleich zum letzten Jahr ist er jedoch um einen Prozentpunkt zurückgegangen.

Betreuungen, die lediglich auf Grund einer körperlichen Behinderung eingerichtet werden, ohne dass Beeinträchtigungen der geistigen oder seelischen Leistungsfähigkeit vorliegen, sind eher die Ausnahme.

461 Menschen stehen im Hochtaunuskreis unter gesetzlicher Betreuung, weil sie wegen einer psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, ihre Entscheidungen selbst zu treffen oder ihre Angelegenheiten zu regeln. Dies macht, wie auch im vergangen Jahr, 15 Prozent der Betreuten im Kreisgebiet aus.

Die kleinste Gruppe bilden die Personen, die aufgrund einer Suchterkrankung unter Betreuung gestellt wurden. Hier sind es 122 bzw. 4 Prozent. Auch dieser Anteil ist im Vergleich zum vergangenen Jahr gleich geblieben.

 

Die Benennung von geeigneten Betreuern ist eine der wichtigsten Aufgaben der Betreuungsstelle. An die Betreuer werden von vielen Seiten die unterschiedlichsten Anforderungen gestellt. In der Regel kommen die Betreuer aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen. Meistens sind es nahe Verwandte, Nachbarn oder andere Bekannte. Anliegen der Betreuungsstelle ist es immer, Personen aus dem sozialen Umfeld zur Übernahme der gesetzlichen Betreuung zu motivieren. Sie kennen die Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen am Besten. Auch nach dem Gesetz haben ehrenamtliche Betreuer Vorrang vor Berufsbetreuern oder Vereins- und Behördenbetreuern.

"Die Erfahrung zeigt, dass ehrenamtliche Betreuer durch ihr soziales Engagement und der oft sehr persönlichen Beziehung zu ihren Betreuten weit mehr leisten, als es ihre Pflichten als gesetzliche Betreuer verlangen. Wir sind daher sehr froh, wenn wir ehrenamtliche Betreuer gewinnen können", berichtet Sozialdezernent Dr. Müsse.

Leider sei jedoch der Anteil ehrenamtlich tätiger Angehöriger und andere ehrenamtliche Betreuer um zwei Prozent auf 69 Prozent gesunken.

 

Berufsbetreuer kommen dann zum Einsatz, wenn zum einen kein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht oder die Betreuung so schwierig ist, dass professionelle Kräfte eingesetzt werden müssen. Dies ist regelmäßig bei Betreuungen gegen den Willen des Betroffenen oder bei vorhandener Gewaltbereitschaft der Fall.

 

Zum Stichtag 31.12.2009 wurden 1.927 Betreuungen von Angehörigen, 192 von ehrenamtlich tätigen Bürgern, 91 von Mitarbeitern der Betreuungsvereine und 855 von Berufsbetreuern geführt. Die Betreuungsstelle selbst war zum Stichtag 31.12.2009 für fünf Personen als Betreuerin eingesetzt.

 

Dr. Müsse erinnert bei der Vorstellung der Zahlen auch an den Arbeitskreis Betreuung, der schon seit 1992 besteht und in dem Vertreter aller Institutionen, die mit dem Betreuungsrecht befasst sind, zusammen kommen.

"Der Austausch unter allen Beteiligten ist sehr wichtig, das haben wir bereits früh erkannt. Das regelmäßige Gespräch mit Richtern und Rechtspflegern der Vormundschaftsgerichte, den Verfahrenspfleger, Mitarbeitern der Betreuungsvereine, der Heime, der Betreuungsstelle und Vertretern der Berufsbetreuer trägt entscheidend zur Qualitätssicherung der Betreuung bei", so der Erste Kreisbeigeordnete abschließend.


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